Als Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörige sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE das Ziel des Gesetzentwurfes, die Versorgung von besonders schwer psychisch Erkrankten über entsprechende Versorgungsaufträge sicherzustellen. Aus ihrer Sicht kann die vorgesehene Beschränkung auf eine sehr eingegrenzte Personengruppe jedoch allenfalls ein erster Schritt sein, pragmatisch dieses Ziel zu erreichen. Die Problematik der Definition von Versorgungsaufträgen an die Psychotherapeuten und Psychiater sollte in der nächsten Legislaturperiode in einem differenzierten Gesetz angegangen werden, welches die Versorgung aller schwer psychisch Erkrankten und darüber hinaus auch die Versor-gung aller weiteren psychisch Erkrankten in den Blick nimmt.