Digitalpolitik

Digitalisierung des Gesundheitswesens

Für eine gute medizinische Versorgung müssen Praxen, Kliniken und Apotheken effektiv zusammenarbeiten. Mit Hilfe der Digitalisierung des Gesundheitswesens soll diese Zusammenarbeit optimiert werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist eine optimierte Informationsübermittlung. Digitale Technologien bieten die Möglichkeit, Informationen effizienter und schneller auszutauschen. Damit die Patientenversorgung tatsächlich verbessert wird, ist es unerlässlich, dass digitale Lösungen von Anfang an barrierefrei gestaltet sind. Nur so können auch Menschen mit Behinderungen die Angebote vollumfänglich nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbesserte Zusammenarbeit: Die Digitalisierung kann ein Baustein sein, um eine effizientere Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren im Gesundheitswesen zu fördern.
  • Barrierefreiheit: Digitale Lösungen müssen von Anfang an barrierefrei gestaltet sein.
  • Patientenbeteiligung: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ermöglicht eine aktive Rolle der Patient*innen im Behandlungsgeschehen.
  • Datensicherheit: Ein weitreichender Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Achtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für die Akzeptanz eines in weiten Teilen digitalisierten Gesundheitswesens.
  • Lernendes Gesundheitssystem: Die Behandlungsdaten von Patient*innen werden auch zu Forschungszwecken genutzt.

Chancen der Digitalisierung

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in vollem Gange. Es gibt viele Ideen und Ansätze wie Digitalisierung die Versorgung von Patient*innen verbessern soll.

Neben einem schnellen und effektiven Informationsaustausch unter den Gesundheitsfachpersonen, soll beispielsweise auch die digitale Überwachung von klinischen Werten wie Blutdruck, Herzrhythmus, Blutzucker und Ähnlichem bei Betroffenen zuhause ermöglicht werden.

Schon jetzt werden Bildaufnahmen (etwa CT, MRT und Röntgen) häufig digital unterstützt ausgewertet. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Personal.

Auswertungen vieler verschiedener Patient*innendaten können unter Umständen mit Hilfe von so genannter künstlicher Intelligenz Muster aufzeigen, die neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnen, aber auch Gefahren für Patient*innen erkennen.

Die Digitalisierung bietet daher große Chancen für die Forschung, die Therapieoptimierung aber auch für die Schaffung von Transparenz im Gesundheitswesen. 

Kritische Begleitung des Digitalisierungsprozesses

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens muss aber auch kritisch begleitet werden.

Denn nicht jede Idee lässt sich in der Praxis umsetzen und nicht jede Innovation oder neue Entwicklung bringt einen relevanten Nutzen für Patient*innen. Die Möglichkeit einer dauerhaften Überwachung klinischer Werte bei Patient*innen zuhause etwa, kann auch verunsichern und Betroffene gegebenenfalls unnötig in Alarmbereitschaft versetzen. Daraus resultierender Stress kann zusätzlich Krankheiten begünstigen. Deshalb ist es wichtig, genau zu untersuchen, wann welches digitale Tool sinnvoll eingesetzt werden sollte.

Besonders wichtig: Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind leider auch heute noch in vielfältiger Weise Diskriminierungen ausgesetzt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gewahrt und der Diskriminierungsschutz gestärkt werden. 

Digitale Barrierefreiheit

Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund von digitalen Barrieren von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und von der Inanspruchnahme von Leistungen und von Unterstützung ausgeschlossen werden. 
Daher setzt sich die BAG SELBSTHILFE mit Nachdruck für die Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit ein. 

Nähere Informationen finden Sie hier sowie auf unserem Portal "Teilhabe 4.0"

Patientenorientierte Mitgestaltung der Digitalisierung

Die BAG SELBSTHILFE tritt dafür ein, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens ganz bewusst aus der Patient*innenperspektive heraus gestaltet wird. Leider ist das bislang nur unzureichend der Fall. Dies hat zur Folge, dass der Nutzen vieler Anwendungen für Patient*innen nicht erkennbar, oft auch gar nicht gegeben ist.
Digitalisierung ist abr kein Selbstzweck, sondern muss am Nutzen für Patient*innen orientiert sein. Dies erfordert eine intensive Beteiligung der Patientenorganisationen an der Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur und der digitalen Anwendungen.

Die BAG SELBSTHILFE setzt wich bei der Digitalagentur und im Digitalbeirat intensiv für eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Digitalisierung ein. Auch in Forschungsnetzwerken und in einer Vielzahl von Projekten zur Digitalisierung gilt es, die Patient*innenperspektive einzubringen.

Nicht zuletzt auch im politischen Prozess muss die Stimme der Patient*innen im rahmen der reformvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens vertreten sein. Hier bringt sich die BAG SELBSTHILFE immer wieder mit Positionspaieren und Stellungnahmen ein:

  1. Forderungspapier "Digitalisierung im Gesundheitswesen"  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
  2. Stellungnahme "Digitale Anwendungsverordnung (DiGAV)"
  3. Stellungnahme zum "Digitalen Versorgungsgesetz (DVG)" (vom 14.10.2019).
  4. Stellungnahme zum "Patientendatenschutzgesetz (PDSG)"  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen (vom 12.02.2020).
  5. Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) (vom 18.05.2020).
  6. Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen (vom 19.05.2020).
  7. Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) (vom 15.11.2023).
  8. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) (vom 15.11.2023).
  9. Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (GSAG) (vom 15.07.2024)
    --> Am 11. November 2024 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzesentwurf statt. Während vor allem Bündnis90/Die Grünen deutlich machten, dass sie das Gesetz für dringlich erachten, war sowohl bei der CDU als auch bei den Linken eine deutliche Abwehrhaltung zu erkennen, dieses Gesetz noch vor den Neuwahlen durchzubringen. Es bleibt also spannend.

Die Elektronische Patientenakte

Bislang besteht für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zwar die Möglichkeit eine elektronische Patientenakte freischalten zu lassen, die ist aber recht umständlich und die elektronische Patientenakte ist in ihrer Nutzbarkeit bislang sehr eingeschränkt. Dies soll sich ab dem Jahr 2025 ändern.

Wir weisen hierzu auf die Informationsseite unseres Mitgliedsverbandes, der Deutschen Aidshilfe hin: https://www.aidshilfe.de/medien/md/epa/ 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen finden Sie unter dem Link „Digitales Gesundheitswesen“. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur Elektronischen Patientenakte, dem E-Rezept, Apps auf Rezept. Auf dem YouTube-Kanal der BAG SELBSTHILFE steht zudem eine Playlist mit zahlreichen, leicht verständlichen Videos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Verfügung. 

Weitere Informationen bietet das Nationale Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit: https://gesund.bund.de/.

Erklärvideo zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digi-Guide

Lexikon zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Im Zuge der digitalen Entwicklungen im Gesundheitswesen begegnen wir immer mehr Bezeichnungen und Abkürzungen, die nicht allgemein geläufig sind. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt und zeigen außerdem, wie sie das ein oder andere Thema selbst im Griff haben können.

Den Digi-Guide finden Sie hier