Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ist eine digitale Gesundheitsakte in der Telematikinfrastruktur (TI).

Die „ePA für alle“ wird ab 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland schrittweise eingeführt. Sie ist zunächst ein leerer Ordner, der nach und nach mit medizinischen Informationen wie Befunden, Diagnosen, Arzneimittelverordnungen, Behandlungsberichten und Abrechnungsdaten an einem zentralen Ort befüllt wird. Der Informationsaustausch zwischen den behandelnden Praxen und Kliniken aber auch mit Patientinnen und Patienten soll dadurch verbessert werden.

Muss ich etwas tun, um eine ePA zu bekommen?

Ab 2025 müssen Sie nichts mehr tun, um eine ePA zu bekommen. Ihre Krankenkasse richtet die ePA automatisch für Sie ein.

Wer kann meine Daten in der ePA sehen?

Technisch voreingestellt wird ab 2025 sein, dass alle Personen und Einrichtungen, die Sie behandeln, alle Ihre in der ePA hinterlegten Daten zeitlich begrenzt (überwiegend 90 Tage lang) einsehen können. Der Zeitraum beginnt, wenn ein so genannter Behandlungskontext eröffnet wird. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie Ihre Versichertenkarte in der Praxis oder der Klinik vorlegen.

Sie können die Einsicht in Ihre ePA allen oder ausgewählten Einrichtungen verweigern. Sie müssen dabei jedoch beachten, dass diese Einrichtungen dann nicht die Möglichkeit haben, Informationen in Ihrer ePA zu hinterlegen.

Kann ich meine ePA auch selbst nutzen?

Ja, Sie können über eine App Ihrer Krankenkasse auf Ihrem Smartphone oder Tablet Ihre ePA einsehen und verwalten. Bevor Sie diese App starten können, müssen Sie sich identifizieren. Die Krankenkassen stellen dafür unterschiedliche Verfahren zur Verfügung.

Was muss ich tun, wenn ich die ePA nicht nutzen möchte?

Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie der ePA insgesamt widersprechen. Nähere Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.aidshilfe.de/medien/md/epa/

Was wird in meiner ePA gespeichert?

In der ePA sollen wesentliche Gesundheitsdaten gesammelt und dauerhaft, d.h. lebenslang gespeichert werden.

Zu Beginn können Sie die Abrechnungsdaten, die bei Ihrer Krankenkasse aufgelaufen sind, in Ihre ePA für alle automatisch einstellen und regelmäßig aktualisieren lassen. Sie können auch alte medizinische Dokumente selbst hochladen. Sie können zunächst keine Bilddateien wie Röntgenaufnahmen, CTs oder MRTs in Ihre „ePA für alle“ einstellen, da diese Dateien zu groß sind.

Nach und nach werden neue Arztbriefe und Befundberichte in Ihrer ePA durch die Sie behandelnden Praxen und Kliniken als Kopie hinterlegt. Darüber hinaus werden alle Daten aus Ihren eRezepten in einer Liste hinterlegt, sodass Sie und Ihre behandelnden Einrichtungen nachverfolgen können, wer Ihnen wann welche Arznei verordnet bzw. abgegeben hat.

Beachten Sie, dass die in der ePA gespeicherten Daten nicht vollständig sein werden, da die Behandlungsakten weiterhin dezentral in die Kliniken und Praxen verbleiben. In der ePA wird sich nur ein Teil der Informationen als Kopie befinden.

In den nächsten Jahren kommen auch strukturierte Daten wie beispielsweise Laborbefunde hinzu. Die Funktionalitäten der „ePA für alle“ werden sich ständig angepasst.

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass ein Teil meiner Daten in der ePA falsch ist?

Es kann sein, dass Sie feststellen, dass Eintragungen in Ihrer ePA falsch sind. Dies kann zum Beispiel eine Seitenverwechslung sein: Eingetragen ist eine Fraktur des rechten Beines, tatsächlich haben Sie sich aber das linke Bein gebrochen. Dann teilen Sie dies Ihren behandelnden Ärzte mit, die sich mit der Behandlung dieser Erkrankung befassen und fordern Sie sie auf, den Bericht zu ändern, damit die nachbehandelnden Einrichtungen keine falsche Schlüsse ziehen.

Müssen Ärzte Informationen in meine ePA speichern?

Ja, Ärzte sind verpflichtet, die ePA zu nutzen und mit Informationen zu befüllen, wenn Sie als Patient das wünschen.

Weitere Informationen zur „opt Out-ePA“ bzw. „ePA für alle“ finden Sie in diesem Video:

(Stand: 06.11.2024)