Digi-Guide

Lexikon zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Im Zuge der digitalen Entwicklungen im Gesundheitswesen begegnen wir immer mehr Bezeichnungen und Abkürzungen, die nicht allgemein geläufig sind. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt und zeigen außerdem, wie sie das ein oder andere Thema selbst im Griff haben können.

Erklärvideos zum digitalen Gesundheitswesen

Auf dem Youtube-Kanal der BAG SELBSTHILFE finden Sie viele interessante Erklärvideos zu digitalen Themen im Gesundheitswesen.

Direkt zu:

A   I   B   I   C   I   D   I   E   I   F   I   G   I   H   I   I   I   J   I   K   I   L   I   M   I   N   I   O   I   P   I   Q   I   R   I   S   I   T   I   U   I   V   I   W   I   X   I   Y   I   Z  

B

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Das BfArM ist eine selbstständige oberste Bundesbehörde, die für die Zulassung von Arzneimitteln, die Überwachung von Arzneimittelrisiken und die Bewertung von Medizinprodukten zuständig ist. Zu den Medizinprodukten gehören auch die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Wo finde ich Informationen über die vom BfArM aufgenommenen Digitalen Gesundheitsanwendungen?

Das BfArm stellt eine Übersicht der in die GKV-Versorgung aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bereit. Sie finden das so genannte DiGA-Verzeichnis direkt unter: https://diga.bfarm.de/de

Welche Informationen finden sich im DiGA-Verzeichnis?

Im DiGA-Verzeichnis finden Sie detaillierte Informationen zu jeder zugelassenen DiGA. Dabei sind folgende Informationen hinterlegt:

  • Zugelassene Erkrankungen
  • Kontraindikationen
  • Kostenübernahme durch Krankenkassen
  • Erforderliche Zusatzgeräte
  • Verfügbare Sprachen
  • Plattformen (Apple App Store, Google Play Store, Webanwendungen)
  • Gebrauchsanweisungen
  • Bezugsmöglichkeiten

Kann ich mich bei Fragen zu Medikamenten und Medizinprodukten an das BfArM wenden?

Das BfArM darf keine individuelle medizinische Beratung leisten. Für Fragen zu Ihrer persönlichen Behandlung ist Ihr Arzt der richtige Ansprechpartner.

Wie finde ich Informationen zu Lieferengpässen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln?

Zeigt sich bei der Verabreichung eines Medikaments eine (unbekannte) Nebenwirkung, kann diese hier gemeldet werden: https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html

Um aktuelle Lieferengpässe von Arzneimitteln einzusehen oder zu überprüfen, finden sich alle Lieferengpassmeldungen hier: https://anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml

(Stand: 05.08.2024)

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)

Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung und -sicherheit. Dieser standardisierte Plan wurde von der Bundesärztekammer entwickelt. Er bietet Patienten und Ärzten einen übersichtlichen und leicht verständlichen Überblick über die aktuelle Medikation.

Was steht im BMP und wie ist er aufgebaut?

Wer hat einen Anspruch auf einen BMP

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf einen BMP, wenn sie:

  • mindestens drei Medikamente einnehmen und
  • diese Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen anwenden

Wer erstellt den BMP und wer aktualisiert ihn?

  • Der BMP wird grundsätzlich durch die behandelnden Ärzte erstellt und aktualisiert. Bei der Abgabe der Medikamente sind auch die Apotheker einbezogen.
  • Inzwischen gibt es spezielle Apps für Patienten, damit diese selbst einen BMP erstellen und verwalten können.

Worauf sollten Patienten bei ihrem BMP achten?

  1. Führen Sie nur einen einzigen BMP für alle Medikamente.
  2. Achten Sie darauf, auch die freiverkäuflichen Arzneimittel einzutragen bzw. eintragen zu lassen.
  3. Bitten Sie Ihren Arzt auch den Verordnungsgrunds für jedes Medikament einzutragen oder tragen Sie diesen selbst ein.

Der BMP trägt wesentlich zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei, indem er Transparenz schafft und die Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten und Apothekern erleichtert. Durch die einheitliche Struktur und die umfassenden Informationen hilft der BMP, Medikationsfehler zu vermeiden und die Therapietreue zu fördern.

Weitere Informationen zum BMP finden sich auch in dem u. s. Video. Dieses ist auch mit Audiodeskription auf YouTube abrufbar: https://www.youtube.com/watch?v=4oONrIBn1J0

(Stand: 24.07.2024)

D

Datensicherheit

SELBST erklärt:

Der einzig sichere Datenschutz ist, keine Daten preis zu geben. Allerdings ist es dann auch unmöglich, die Vorteile der Digitalisierung in der Medizin zu nutzen. Datensparsamkeit ist deshalb ein wichtiger Baustein einer guten Datensicherheit.

Um möglichst viel Nutzen aus der Digitalisierung zu ziehen, ist die sinnvolle Speicherung und Auswertung von großen Datenmengen erforderlich. Es muss eine Abwägung zwischen Patientennutzen aus der Datenverwendung auf der einen und dem Missbrauchspotential auf der anderen Seite erfolgen. Wenn kein Patientennutzen zu erwarten ist, dann darf auch keine Datenerhebung erfolgen.

Datenschutz ist darauf beschränkt, den unbefugten Zugriff auf Daten so weit wie möglich  zu erschweren.

(Stand: 15.02.2023)

Datenspeicherung

SELBST erklärt:

Die erste grundlegende Entscheidung bei der Suche nach einer möglichst weitreichenden Datensicherheit ist die, ob die Daten zentral oder dezentral gespeichert werden. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Zwar ist es bei dezentral gespeicherten Daten sehr viel aufwendiger auf viele Daten zuzugreifen, weil die Systeme vieler Datenspeicher nicht ohne weiteres kompatibel sind und darüber hinaus gleichzeitig viele Datenspeicher mit relevanten Daten anzugreifen wären. 
Allerdings ist es unmöglich, viele Datenspeicher gleichzeitig mit einem Maximum an Schutz auszustatten. Denn der Schutz ist in der Regel aufwendig und teuer.
Bei einer zentralen Datenspeicherung kann auf eine hohe kostenintensive Cybersicherheit gesetzt werden. Gelingt es einem Angreifer jedoch, diesen zentralen Speicherort erfolgreich anzugreifen und Daten zu stehlen oder sie zu verändern, dann gilt das bei einem einzigen Angriff für sehr viele, wenn nicht sogar alle Daten.

SELBST im Griff:

Ob Daten zentral oder dezentral gespeichert werden, ist für PatientInnen bei der Nutzung nicht erkennbar. 
Deshalb sollte sich jeder vor der Nutzung informieren, wie die Daten gespeichert werden. 

(Stand: 15.02.2023)

Datentreuhänder

Ein Datentreuhänder soll die Informationen von Patient*innen für Forschungszwecke bereitstellen. Jedoch so, dass niemand diese Daten direkt einer bestimmten Person zuordnen kann. Dafür werden die persönlichen Daten pseudonymisiert, also durch Codes ersetzt, die eine Zuordnung verhindern sollen. Der Datentreuhänder behält dabei den speziellen Code, der es ihm ermöglicht, die pseudonymisierten Daten den richtigen personenbezogenen Daten zuzuordnen.

Welche Schwachstellen hat die Pseudonymisierung?

Problematisch ist, dass pseudonymisierte Daten auch ohne den Schlüssel oft Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen. Je seltener die Erkrankung oder Behandlungsart, desto leichter ist das Erkennen der konkreten Person. Besonders leicht zurückzuverfolgen sind die Daten zu einer bestimmten Person dann, wenn sie mit anderen öffentlich Datenbanken verknüpft werden.

(Stand: 05.08.2024)

Datenverschlüsselung

Daten werden bei einer Übertragung verschlüsselt, um sie vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Über die Telematikinfrastruktur (TI) werden Gesundheitsdaten wie beispielsweise Diagnosen und Laborwerte übertragen. Damit dies sicherer geschieht, werden die Daten bei der Übertragung in der TI verschlüsselt.

Welche wesentlichen Techniken der Datenverschlüsselung gibt es?

Es gibt zwei wesentliche Formen der Verschlüsselungstechnik:

  1. Symmetrische Verschlüsselung: Hier wird derselbe Schlüssel zum Ver- und Entschlüsseln verwendet. Es ist wie ein Schloss, das Absender und Empfänger mit demselben Schlüssel öffnen können.
  2. Asymmetrische Verschlüsselung: Hierbei gibt es zwei verschiedene Schlüssel - einen öffentlichen zum Verschlüsseln und einen privaten zum Entschlüsseln. Dies ist besonders sicher, da nur der Empfänger den privaten Schlüssel besitzt

Kann ich selbst etwas tun, um meine Daten zu schützen?

Ja, Sie können einiges tun:

  • Verwenden Sie starke, einzigartige Passwörter für Ihre Konten.
  • Nutzen Sie, wenn möglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen WLAN-Netzwerke (z.B. in Cafés, in der Bahn, in Hotels etc.), wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten einsehen oder teilen. Nutzen Sie für sensible Daten besser eine sichere Verbindung (z.B. VPN).

(Stand: 05.08.2024)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

DiGA sind Apps und Software-Lösungen, die Patienten bei Prävention, Diagnose, Überwachung und Therapie verschiedener Erkrankungen unterstützen sollen. Sie sind als Medizinprodukte zugelassen und in das DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen. Damit DiGA dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen werden, müssen sie einen positiven Versorgungseffekt nachweisen. Dafür muss der Hersteller entweder einen medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung darstellen.

DiGA können entweder vom behandelnden Arzt verordnet oder direkt bei der Krankenkasse vom Patienten beantragt werden.

DiGA sind in der Versorgung noch neu. Es gibt bereits erste Erfahrungen, aber noch keine Langzeitstudien. Deshalb ist es wichtig, dass sich Nutzer auch untereinander, beispielsweise in Selbsthilfegruppen, über ihre Erfahrungen austauschen.

Wo finde ich eine Übersicht zu den zugelassenen DiGA?

Das BfArM stellt ein entsprechendes Verzeichnis bereit. Hier sind alle zugelassenen Anwendungen aufgeführt: https://diga.bfarm.de/de

Zu welchen Erkrankungen gibt es bereits DiGA?

Es gibt unter anderem für folgende Erkrankungen und Beschwerden DiGA:

  • Tinnitus
  • Depressionen
  • Schlafstörungen
  • Diabetes Typ 2
  • Psychische Begleitung bei Krebserkrankungen
  • Reizdarm
  • Bluthochdruck

Werden die Kosten für DiGA von meiner Krankenkasse übernommen?

Ja, die Kosten für DiGA werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist, dass die DiGA vom Arzt verordnet oder von der Krankenkasse vorher bewilligt wurde.

Achtung: Es kann im Einzelfall Zuzahlungen geben. Sie sollten sich vorher danach erkundigen.

Wie sicher sind meine Daten bei der Nutzung von DiGA?

Es gibt bei keiner Software-Technologie eine volle Datensicherheit. Es kann immer nur einen gewissen Schutz geben. Die Datensicherheit bei DiGA unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben:

  • Alle zugelassenen DiGA müssen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen.
  • Verschlüsselungstechnologien sollen die Übertragung und Speicherung von Daten schützen
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits sind vorgeschrieben.

Es gibt jedoch bislang keine unabhängige Prüfung der DiGA auf ihre Datensicherheit. Die Prüfung durch das BfArM erfolgt lediglich über die Herstellerangaben.

Es ist wichtig, dass Sie als Nutzer verantwortungsvoll mit ihren Zugangsdaten umgehen.

Wie integriere ich DiGA effektiv in meinen Behandlungsalltag?

Für eine effektive Integration:

  • Setzen Sie sich realistische Ziele und Nutzungsroutinen.
  • Nutzen Sie Erinnerungsfunktionen der App, wenn es für Sie sinnvoll ist oder schalten Sie sie aus, wenn sie Sie in Ihrem Alltag stört.
  • Besprechen Sie die Nutzung und Ergebnisse regelmäßig mit Ihrem Arzt.
  • Tauschen Sie sich mit anderen Nutzern über die Erfahrungen in der Anwendung aus.
  • Unter Umständen ist es sinnvoll, die DiGA mit anderen Therapiemaßnahmen zu kombinieren. Auch dazu sollten Sie sich mit Ihrem Arzt und anderen Nutzern austauschen.

Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserem Erklärfilm:

 

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

SELBST erklärt:

DiPA bieten Pflegebedürftigen Übungen an, um ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Angehörige können durch DiPA entlastet werden. Ähnlich wie DiGA können sie als App über das Smartphone oder als Webversion über den PC verwendet werden und sind BfArM-zertifiziert. Für DiPA werden keine Rezepte ausgestellt, da die Kostenerstattung von der Pflegekasse und nicht von der Krankenkasse durchgeführt wird. Um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen zu können, muss die entsprechende Anwendung im digitalen Pflegehilfsmittel-Verzeichnis (https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home) gelistet sein.

SELBST im Griff:

Über digitale Pflegeanwendungen haben Pflegende die Möglichkeit, sich mit anderen Pflegenden auszutauschen. Darüber hinaus können DiPA bedarfsgerechte Trainingsübungen vorschlagen oder auch mithilfe von Sensorik angeben, wann beispielsweise Inkontinenzmaterial gewechselt werden muss.

(Stand: 15.02.2023)

Disease-Management-Programme (DMP)

DMP sind standardisierte Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen, die die Versorgungsqualität verbessen und Komplikationen vermeiden sollen. Sie orientieren sich an medizinischen Leitlinien und binden die Patienten beispielsweise durch Schulungen stärker in die eigene Krankheitsbewältigung ein. 

Sie wurden 2002 in Deutschland eingeführt.

Für welche Erkrankungen gibt es DMP?

DMP gibt es aktuell für diese Erkrankungen:

  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Brustkrebs
  • Koronare Herzerkrankung
  • Asthma bronchiale
  • Chronische obstruktive Lungenerkrankung
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronischer Rückenschmerz
  • Depression
  • Osteoporose
  • Rheumatoide Arthritis

Wie kann ich an einem DMP teilnehmen?

Sofern Sie an einer Erkrankung leiden, für die es ein DMP gibt, kann ihr behandelnder Arzt Sie in das Programm jederzeit einschreiben.

Welche Verpflichtungen habe ich als Teilnehmer eines DMP?

Als Teilnehmer verpflichten Sie sich, regelmäßig an Kontrolluntersuchungen und Schulungen teilzunehmen sowie aktiv an Ihrer Behandlung mitzuwirken

Kann ich das DMP jederzeit verlassen?

Ja. Die Teilnahme an einem DMP ist freiwillig und Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen aussteigen.

Muss ich bei der Teilnahme an einem DMP Zuzahlungen leisten?

Nein. Die Leistungen im Rahmen des DMP werden grundsätzlich von den Kassen übernommen. Dennoch sollten Sie bei Ihrem Arzt das Thema ansprechen, um sicherzugehen.

(Stand: 24.07.2024)

E

Elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)

Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, ist die digitale Version des klassischen "gelben Scheins". Patient*innen müssen sich nicht mehr um die Weiterleitung der AU an die Krankenkasse kümmern. Grundsätzlich sollten auch alle Arbeitgeber*innen durch die Kassen über eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ihrer Beschäftigten informiert werden. Dennoch bleibt die Pflicht der Arbeitnehmer*innen bestehen, die Arbeitgeber*innen über eine Erkrankung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich zu informieren.

Wie funktioniert die eAU?

  1. Ihre Ärzt*in stellt Ihre Arbeitsunfähigkeit fest und erstellt die eAU digital in der Praxissoftware.
  2. Die Daten werden verschlüsselt über die TI an Ihre Krankenkasse gesendet.
  3. Ihre Arbeitgeber*in kann die Information bei der Krankenkasse abrufen.

Funktioniert die eAU auch, wenn ich privat versichert bin?

Für Privatversicherte gilt die eAU aktuell noch nicht. Sie erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung.

Bekomme ich eine Kopie der eAU?

Ja, auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck für Ihre Unterlagen. Sie können die eAU auch in Ihre ePA speichern lassen.

Was mache ich bei technischen Problemen?

Falls die elektronische Übermittlung nicht funktioniert, stellt Ihre Ärzt*in Ihnen eine Papierbescheinigung aus.

Gilt die eAU auch im Ausland?

Nein, im Ausland gilt weiterhin das herkömmliche Verfahren mit Papierbescheinigungen.

(Stand: 24.07.2024)

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die eGK ist die Versichertenkarte, auf der neben den Patientenstammdaten und dem eRezept auch der Notfalldatensatz und der elektronische Medikationsplan (eMP) gespeichert werden kann, sofern die Patientin bzw. der Patient dies wünscht. Darüber hinaus kann die eGK, sofern sie NFC-fähig ist, zur Identifizierung bei der ePA genutzt werden.

Was sind die Stammdaten auf der eGK?

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versicherungsstatus
  • Beginn und Ablauf des Versicherungsschutzes
  • Krankenkassennummer

Was kann die elektronische Gesundheitskarte?

Die eGK dient als Nachweis, dass die auf der Karte benannte und ersichtliche Person gesetzlich krankenversichert ist und Anspruch auf entsprechende Leistungen durch Ärzt*innen, Kliniken und andere Gesundheitsfachkräfte hat. Sie ermöglicht darüber hinaus den Zugriff auf wichtige digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept). Sie ist in der neuesten Version mit NFC-Technologie ausgestattet, die einen kontaktlosen Datenaustausch ermöglicht.

Wie funktioniert das e-Rezept mit der eGK?

Die behandelnden Ärzt*innen speichern die e-Rezept-Daten auf der eGK der jeweiligen Patient*innen. In den Apotheken werden die Daten über die eGK ausgelesen und entsprechend verarbeitet.

Mit der e-Rezept-App können Patient*innen die e-Rezept-Daten auch digital empfangen und selbst lesen. Die Medikamente können über die App in Apotheken vorbestellt und nach Hause geliefert werden lassen. Folgerezepte können direkt in die App gespeichert werden, ohne dass ein erneuter Arztbesuch nötig ist.

(Stand: 24.07.2024)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ist eine digitale Gesundheitsakte in der Telematikinfrastruktur (TI).

Die „ePA für alle“ wird ab 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland schrittweise eingeführt. Sie ist zunächst ein leerer Ordner, der nach und nach mit medizinischen Informationen wie Befunden, Diagnosen, Arzneimittelverordnungen, Behandlungsberichten und Abrechnungsdaten an einem zentralen Ort befüllt wird. Der Informationsaustausch zwischen den behandelnden Praxen und Kliniken aber auch mit Patientinnen und Patienten soll dadurch verbessert werden.

Muss ich etwas tun, um eine ePA zu bekommen?

Ab 2025 müssen Sie nichts mehr tun, um eine ePA zu bekommen. Ihre Krankenkasse richtet die ePA automatisch für Sie ein.

Wer kann meine Daten in der ePA sehen?

Technisch voreingestellt wird ab 2025 sein, dass alle Personen und Einrichtungen, die Sie behandeln, alle Ihre in der ePA hinterlegten Daten zeitlich begrenzt (überwiegend 90 Tage lang) einsehen können. Der Zeitraum beginnt, wenn ein so genannter Behandlungskontext eröffnet wird. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie Ihre Versichertenkarte in der Praxis oder der Klinik vorlegen.

Sie können die Einsicht in Ihre ePA allen oder ausgewählten Einrichtungen verweigern. Sie müssen dabei jedoch beachten, dass diese Einrichtungen dann nicht die Möglichkeit haben, Informationen in Ihrer ePA zu hinterlegen.

Kann ich meine ePA auch selbst nutzen?

Ja, Sie können über eine App Ihrer Krankenkasse auf Ihrem Smartphone oder Tablet Ihre ePA einsehen und verwalten. Bevor Sie diese App starten können, müssen Sie sich identifizieren. Die Krankenkassen stellen dafür unterschiedliche Verfahren zur Verfügung.

Was muss ich tun, wenn ich die ePA nicht nutzen möchte?

Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie der ePA insgesamt widersprechen. Nähere Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.aidshilfe.de/medien/md/epa/

Was wird in meiner ePA gespeichert?

In der ePA sollen wesentliche Gesundheitsdaten gesammelt und dauerhaft, d.h. lebenslang gespeichert werden.

Zu Beginn können Sie die Abrechnungsdaten, die bei Ihrer Krankenkasse aufgelaufen sind, in Ihre ePA für alle automatisch einstellen und regelmäßig aktualisieren lassen. Sie können auch alte medizinische Dokumente selbst hochladen. Sie können zunächst keine Bilddateien wie Röntgenaufnahmen, CTs oder MRTs in Ihre „ePA für alle“ einstellen, da diese Dateien zu groß sind.

Nach und nach werden neue Arztbriefe und Befundberichte in Ihrer ePA durch die Sie behandelnden Praxen und Kliniken als Kopie hinterlegt. Darüber hinaus werden alle Daten aus Ihren eRezepten in einer Liste hinterlegt, sodass Sie und Ihre behandelnden Einrichtungen nachverfolgen können, wer Ihnen wann welche Arznei verordnet bzw. abgegeben hat.

Beachten Sie, dass die in der ePA gespeicherten Daten nicht vollständig sein werden, da die Behandlungsakten weiterhin dezentral in die Kliniken und Praxen verbleiben. In der ePA wird sich nur ein Teil der Informationen als Kopie befinden.

In den nächsten Jahren kommen auch strukturierte Daten wie beispielsweise Laborbefunde hinzu. Die Funktionalitäten der „ePA für alle“ werden sich ständig angepasst.

Was kann ich tun, wenn ich feststelle, dass ein Teil meiner Daten in der ePA falsch ist?

Es kann sein, dass Sie feststellen, dass Eintragungen in Ihrer ePA falsch sind. Dies kann zum Beispiel eine Seitenverwechslung sein: Eingetragen ist eine Fraktur des rechten Beines, tatsächlich haben Sie sich aber das linke Bein gebrochen. Dann teilen Sie dies Ihren behandelnden Ärzte mit, die sich mit der Behandlung dieser Erkrankung befassen und fordern Sie sie auf, den Bericht zu ändern, damit die nachbehandelnden Einrichtungen keine falsche Schlüsse ziehen.

Müssen Ärzte Informationen in meine ePA speichern?

Ja, Ärzte sind verpflichtet, die ePA zu nutzen und mit Informationen zu befüllen, wenn Sie als Patient das wünschen.

Weitere Informationen zur „opt Out-ePA“ bzw. „ePA für alle“ finden Sie in diesem Video:

(Stand: 06.11.2024)

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

SELBST erklärt:

Von einem elektronischen Medikationsplan eMP spricht man, wenn die Informationen aus dem Bundeseinheitlichen Medikationsplan BMP elektronisch auf der Gesundheitskarte eGK gespeichert werden.

SELBST im Griff:

Die Speicherung des Medikationsplans elektronisch auf der eGK sichert auch ab, dass Sie nur einen Medikationsplan führen, der immer wieder aktualisiert wird und nicht mehrere nebeneinander haben mit unterschiedlichen Einträgen.

Ein vollständiger und aktueller Medikationsplan ist die Grundvoraussetzung für eine gute Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).

Lassen Sie sich den eMP in der aktualisierten Version stets ausdrucken, damit auch Sie (nicht nur Ihre Ärzte und Apotheker) Einsicht in Ihre sich ggf. verändernde Medikation haben.

(Stand: 15.02.2023)

Elektronisches Rezept (e-Rezept)

Das e-Rezept ist die digitalisierte Form des Papierrezepts. Seit dem 1. Januar 2024 löst das e-Rezept das altbekannte „rosa Formular“ ab.

Wie erhalte ich mein eRezept?

Ihr Arzt erstellt auch weiterhin die Rezepte in seinem Praxissoftwareverwaltungssystem (PVS). Das eRezept wird darüber hinaus jedoch auf speziellen Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, auf die die Apotheken zugreifen können, wenn sie die Medikamente ausgeben.

Das eRezept wird überwiegend von den Arztpraxen direkt auf die eGK des Patienten gespeichert. In der ausgebenden Apotheke wird die eGK dann ausgelesen.

Der Arzt kann aber auch das eRezept ausdrucken. Auf dem Ausdruck ist ein QR-Code abgebildet, der in der Apotheke eingelesen werden kann. Patienten haben einen Anspruch auf einen solchen Ausdruck, damit sie auch ohne Smartphone sehen können, für welche Medikamente sie überhaupt ein Rezept erhalten haben.

Kann ich meine eRezepte auch über eine App nutzen?

Ja, es gibt spezielle Apps, die Sie auf Ihrem Smartphone installieren können, um eRezepte zu verwalten.

Kann ich mein eRezept in jeder Apotheke einlösen?

Ja, das eRezept kann in jeder Apotheke eingelöst werden. Dazu gehören auch die Versand-Apotheken.

(Stand: 24.07.2024)

F

Forschungsdatenzentrum (FDZ)

SELBST erklärt:

Ein Forschungsdatenzentrum speichert Gesundheitsdaten und macht sie für Forschungszwecke unter der Einhaltung strenger Bestimmungen zugänglich. In einem jährlichen Tätigkeitsbericht werden die Forschungsdaten von den Forschungsdatenzentren veröffentlicht. Häufig werden die bereitgestellten Daten als Grundlage für politische Entscheidungen genutzt.

SELBST im Griff:

Die aktuellen Datenauswertungen, die Möglichkeiten zur Datenforschung sowie Erläuterungen zur Arbeit des Forschungsdatenzentrums Gesundheit finden Sie hier: https://www.forschungsdatenzentrum.de/de/gesundheit

(Stand: 15.02.2023)

G

Gematik

SELBST erklärt:

Gematik steht für Gesellschaft für Telematik (§ 310 SGB V). Die gematik GmbH ist eine Organisation, die gesetzlich dazu beauftragt ist, die Telematikinfrastruktur zu pflegen und weiterzuentwickeln.

Gesellschafter der gematik sind zu 51 Prozent die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, zu 24,5 Prozent der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und zu 24,5 Prozent die anderen in § 306 Absatz 1 Satz 1 genannten Spitzenorganisationen (z.B. Link zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung https://www.kbv.de/html/, Link zur Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung https://www.kzbv.de/, Link zur Deutschen Krankenhausgesellschaft https://www.dkgev.de/ ).

SELBST im Griff:

Patientenvertretungen werden zwar inzwischen verstärkt in die weitere Entwicklung der ePA beratend eingebunden, sind jedoch am Willensbildungsprozess der gematik nicht stimmberechtigt beteiligt.

(Stand: 15.02.2023)

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Im G-BA wird überwiegend bestimmt, welche Leistungen für gesetzlich Versicherte generell „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind.

Der G-BA ist die wichtigste Organisation der gemeinsamen Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Patientenvertretungen haben kein Stimmrecht, können jedoch an den Beratungen mitwirken.

Welche Rolle spielt die BAG SELBSTHILFE im Gemeinsamen Bundesausschuss?

Videolink: https://www.youtube.com/watch?v=W5p2jd3kGWc

Link zum Gemeinsamen Bundesausschuss https://www.g-ba.de/

(Stand: 15.02.2023)

 

Gesundheit

SELBST erklärt:

Gesundheit empfinden die Menschen sehr unterschiedlich.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit wie folgt: „Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“

Danach wären Menschen mit finanziellen Sorgen immer krank. Auch Menschen, die trauern, wären dann per Definition krank. Dabei kann es gerade ein Anzeichen von Krankheit sein, wenn Menschen in bestimmten Situationen nicht fähig sind, angemessen zu trauern.

Gesundheit sollte daher auch vor dem Hintergrund des Alters, der Vorerkrankungen und erlittenen Unfälle aber auch aktueller Schicksalsschläge individuell für jeden Menschen beurteilt werden.

(Stand: 15.02.2023)

I

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

SELBST erklärt:

Das fachlich unabhängige IQWiG untersucht den Nutzen und den Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden regelmäßig in wissenschaftlichen Berichten, aber auch in allgemein verständlichen Gesundheitsinformationen veröffentlicht.

Aber: Das IQWiG darf nicht von sich aus tätig werden oder von Dritten Aufträge annehmen. Nur der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bzw. das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dürfen das IQWiG mit Forschungsarbeiten beauftragen.

Finanziert wird das IQWiG aus den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe der Finanzierung legt der G-BA fest. Zur Seite des IQWiG gelangen Sier hier: https://www.iqwig.de/

SELBST im Griff:

Das IQWiG stellt einen kostenlosen Newsletter zur Verfügung, in dem die neuesten Forschungsprojekte und Forschungsergebnisse präsentiert werden. Abrufen kann man diesen unter dem Link https://www.iqwig.de/infodienst/.

(Stand: 15.02.2023)

K

M

Medizinisches Informationsobjekt (MIO)

Medizinische Informationsobjekte (MIOs) sind standardisierte Datensätze, die medizinische Informationen in einer einheitlichen und strukturierten Form speichern. Sie wurden entwickelt, um den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu erleichtern und zu verbessern.

Wo werden MIOs eingesetzt?

MIOs werden beispielsweise in der ePA eingesetzt. Daten verschiedener Behandler sollen so miteinander verbunden werden, dass sie leicht übersichtlich und vergleichbar sind.

Ein aktuell gut genutztes MIO ist das Zahnbonusheft.

Eine besondere Herausforderung ist derzeit die Arbeit an einem MIO zur standardisierten Erfassung und Darstellung von Labordaten. Da die Daten von vielen verschiedenen Laboren kommen bzw. von vielen verschiedenen Facharztrichtungen abgefragt werden, ist es sehr schwierig hier Standards zu entwickeln.

Wo finde ich News, ausführliche Berichte und Updates zu den MIOs?

Die für die MIOs relevanten medizinischen Datenstrukturen werden unter Federführung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt. Hier finden sich aktuelle News und tiefergehende Informationen zu den MIOs: https://mio.kbv.de/site/mio#.

(Stand: 24.07.2024)

P

Pseudonymisierung von Daten

SELBST erklärt:

Unter Pseudonymisierung von Daten versteht man das Ersetzen von bestimmten Identifikationsmerkmalen eines Menschen zumeist durch Codes, um die Feststellung der Identität des Betroffenen mindestens erheblich zu erschweren. Es muss gewährleistet sein, dass der „technische Schlüssel“ zur Aufhebung der Identifikationsmerkmale so gestaltet ist, dass ohne diesen Schlüssel eine Rückverfolgung zu konkreten Personen nicht erfolgen kann. (§ 46 Nr. 5 BDSG)

Ein Beispiel, wie ein Originaldatensatz aussieht:

Name

Vorname

Geb. am

Anschrift

PLZ

m/w/d

Diagnose

Schmidt

Max

03.07.1990

Goethestr. 3

34206

m

Covid19

Becker

Lisa

12.10.2002

Rheinstr. 2

10245

w

Grippe

Ahlke

Gudrun

21.03.1962

Ackerweg 17

91203

w

Krebs

Freiwald

Oskar

17.02.1948

Petunienweg 3

46908

m

Herzinfarkt

Ein Beispiel, wie daraus ein pseudonymisierter Datensatz erhoben wird:

ID

Alter

PLZ

m/w/d

Diagnose

00001

30-35

34xxx

m

Covid19

00002

15-20

10xxx

w

Grippe

00003

60-65

91xxx

w

Krebs

00004

75-80

46xxx

m

Herzinfarkt

SELBST im Griff:

Wie schnell lassen sich pseudonymisierte Daten auf konkrete Menschen zurückverfolgen?
Das erklärt Prof. Dominique Schröder: https://tube.tchncs.de/w/s84x6JC3Xdhj7E6sti3Vqs

(Stand: 15.02.2023)

T

Telematikinfrastruktur (TI)

SELBST erklärt:

Die TI hat das Ziel, die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen Akteuren im Gesundheitswesen zu ermöglichen, beispielsweise zwischen Arztpraxen oder Krankenhäusern. Da es sich um sensible Gesundheitsdaten handelt, wäre der klassische Transfer durch das Internet viel zu unsicher. Daher wurde eine eigene Infrastruktur, nämlich die TI, errichtet. Umgangssprachlich sagt man zur TI auch „Datenautobahn im Gesundheitswesen“. Errichtet wurde die TI von der gematik GmbH.

SELBST im Griff:

Über das Dashboard der gematik kann eingesehen werden, wie oft die über die TI verbundenen Anwendungen (e-Rezept, KIM, eAU, ePA etc.) bereits genutzt werden: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

(Stand: 15.02.2023)

TI-Messenger (TI-M)

Der TI-Messenger der gematik ist ein Kommunikationsdienst für das deutsche Gesundheitswesen. Er ermöglicht Ärzt*innen, Apotheker*innen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Fachkräften, schnell und sicher miteinander zu kommunizieren.

Was kann der TI-Messenger?

  • Schneller Austausch von Textnachrichten, Dokumenten, Fotos und Sprachnachrichten
  • Sicherere Übermittlung medizinisch relevanter Informationen über die Telematikinfrastruktur

Können Patient*innen den TI-Messenger nutzen?

Aktuell ist der TI-Messenger nur für medizinisches Fachpersonal verfügbar. In Zukunft ist jedoch geplant, dass auch Patient*innen Zugang erhalten und mit ihren Ärzt*innen oder Krankenkassen kommunizieren können.

Ist die Kommunikation über den TI-Messenger sicher?

Eine absolute Sicherheit gibt es bei der Nutzung digitaler Optionen nicht. Der TI-Messenger bietet ein hohes Sicherheitsniveau. Jede Kommunikation ist mehrfach vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, um sensible Gesundheitsdaten zu schützen.

Wann wird der TI-Messenger für Patient*innen verfügbar sein?

Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Die gematik plant jedoch, den TI-Messenger in Zukunft für die Kommunikation zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Krankenkassen zu erweitern.

Wie unterscheidet sich der TI-Messenger von anderen Messaging-Apps?

Der TI-Messenger wurde speziell für das deutsche Gesundheitswesen entwickelt und erfüllt hohe Datenschutzanforderungen. Er ermöglicht eine sicherere sektorenübergreifende Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern, was mit herkömmlichen Messaging-Apps nicht der Fall ist.

 

(Stand: 24.07.2024)

Tracking

Als Tracking bezeichnet man die digitale Nachverfolgung von Nutzerverhalten und -daten im Internet. Große Technologiekonzerne wie Google und Meta nutzen ausgeklügelte Tracking-Methoden, um detaillierte Nutzerprofile zu erstellen und stellen diese Nutzerprofile auch Dritten zur Verfügung.

Wie funktioniert Online-Tracking?

  • Algorithmen analysieren jeden Klick und jede Interaktion
  • Personalisierte Werbung wird basierend auf dem digitalen Fußabdruck geschaltet
  • Jede Online-Aktivität hinterlässt Spuren, die gesammelt und ausgewertet werden

Gibt es Datenschutzbedenken beim Tracking?

Die umfassende Datensammlung durch Tracking-Technologien steht häufig in der Kritik. Nutzer*innen sollten sich bewusst sein, dass unter anderem:

  1. Suchbegriffe
  2. Webseitenaufrufe
  3. Social-Media-Aktivitäten
  4. Bewegungsdaten
  5. App-Inhalte

zur Erstellung detaillierter Nutzerprofile beitragen können.

Was kann ich tun, um mich vor exzessivem Tracking zu schützen?

  • Vorsicht bei der Eingabe persönlicher Daten online
  • Zurückhaltung bei der Verbreitung sensibler Informationen in sozialen Medien
  • Nutzung von Datenschutz-Tools und Browsererweiterungen

Obwohl die vollständige Vermeidung von Tracking in der digitalisierten Welt kaum möglich ist, können Nutzer*innen durch bewusstes Online-Verhalten ihre digitale Privatsphäre besser schützen.

(Stand: 24.07.2024)