Leitsätze

der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen

Glaubwürdig. Unabhängig. Neutral.

Die Leitsätze der BAG SELBSTHILFE verpflichten Selbsthilfeorganisationen zu Unabhängigkeit und Transparenz. So sollen dauerhaft und glaubwürdig die Interessen chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten werden können. Die Leitsätze dienen unter anderem als Regularien für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen.

Gemeinsam mit dem FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN hat die BAG SELBSTHILFE 2005 diese verbindlichen Leitsätze für Mitgliedsverbände entwickelt. Sie wurden im Jahr 2022 zuletzt überarbeitet.

Die Leitsätze – das Wichtigste in Kürze:

  • Die (finanzielle) Unabhängigkeit der Selbsthilfe steht in den Leitsätzen im Fokus.
  • Die Selbsthilfe soll leitsatzkonform über relevante Angebote, Erfahrungen, und Entwicklungen informieren
  • Einnahmen, die durch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen entstehen, müssen offengelegt werden (Transparenzgebot).

Aktuelle Leitsätze der Selbsthilfe  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.  

Um die Unabhängigkeit der Selbsthilfe nach Innen und Außen zu garantieren, wurden die Leitsätze ausführlich und unmissverständlich ausformuliert. Somit geben sie eine klare Handlungsorientierung. Hier finden Sie die wichtigsten Parameter übersichtlich zusammengefasst:

Unabhängigkeit: Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Menschen im Fokus

Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig erfüllen, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität bewahrt. In den Leitsätzen ist daher festgelegt, dass Selbsthilfeorganisationen ihre fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen chronisch kranker und behinderter Menschen ausrichten dürfen.

Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen

Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ist nur dann zu akzeptieren, wenn diese transparent stattfindet, mit den satzungsmäßigen Zielen und Aufgaben der Verbände im Einklang steht und die Gemeinnützigkeit bewahrt wird. Die Kontrolle über Inhalte der Arbeit muss immer bei den Selbsthilfeorganisationen bleiben – unabhängig davon, ob es sich um finanzielle oder ideelle Kooperationen handelt.

Rahmenbedingungen finanzieller Zuwendungen

Bei Zuwendungen jeder Art steht die Unabhängigkeit im Vordergrund. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um Sponsoring handelt. Geldwerte Vorteile durch Sponsoring müssen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Generell sind Zuwendungen von einzelnen Wirtschaftsunternehmen zu veröffentlichen, die eine Höhe von 300,00 Euro pro Wirtschaftsjahr überschreiten.

Satzungskonforme Kommunikation: Die Selbsthilfe folgt der Pflicht zur neutralen Information

Die Leitsätze definieren, in welcher Weise die Selbsthilfe ihre Mitglieder informieren soll. Selbsthilfeorganisationen sind dazu verpflichtet, neutral und leitsatzkonform über Angebote, Erfahrungen Betroffener und (neue) medizinische Entwicklungen zu informieren. Dabei ist Werbung jeder Art ausgeschlossen.

Rahmenbedingungen für Empfehlungen

Empfehlungen zu Medikamenten, Medizinprodukten, Hilfs- und Heilmitteln, Therapien oder diagnostischen Verfahren sind nicht erlaubt. Es sei denn, die Empfehlung basiert auf der nachvollziehbaren Bewertung neutraler und anerkannter Expert*innen.

Selbsthilfe und Forschungsprojekte

Eine Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen an Forschungsprojekten setzt voraus, dass die Informationen über Forschungs- und Studiendesign sowie alle (Zwischen-)Ergebnisse offengelegt werden.

Franzisca Hetzer

Tel.: 0211 31006-35
Mail: Franzisca.Hetzer@bag-selbsthilfe.de

Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf