Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesministerien (BMAS, BMFSFJ, BMG) und die Deutsche Rentenversicherung bestehen auf verschiedenen Ebenen (Bundes-, Landes- oder Ortsebene) unterschiedliche Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Selbsthilfearbeit und -strukturen. Hier geben wir einen ersten Überblick mit Verlinkungen zu weiterführenden Informationen.
Öffentliche Hand
Die Förderung der Selbsthilfe durch die öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen) wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
Auf Bundesebene erfolgt eine Förderung vornehmlich durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
In den Bundesländern gibt es für die Selbsthilfeförderung keine gesetzliche Verpflichtung. Die Förderung der Selbsthilfe ist eine „freiwillige” Leistung. Daher ist auch die Förderpraxis überaus unterschiedlich.
Bis 2007 dokumentierte die NAKOS die Selbsthilfe-Fördermaßnahmen durch die Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Eine aktuelle Befragung wurde in 2014 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der 4. Ausgabe der Reihe NAKOS STUDIEN Zahlen und Fakten veröffentlicht.
Länderregelungen
Auch die Bundesländer fördern über ihre Haushalte die Arbeit von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen in ihrem Bundesland.
Bis 2007 dokumentierte die NAKOS die Selbsthilfe-Fördermaßnahmen durch die Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Eine aktuelle Befragung wurde in 2014 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der 4. Ausgabe der Reihe NAKOS STUDIEN Zahlen und Fakten veröffentlicht.
Ferner wird natürlich auch auf der Landesebene die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen und durch die Pflegeversicherung umgesetzt. Die Förderung durch die Pflegeversicherung erfolgt sogar schwerpunktmässig über die Landesebene.
Pflegeversicherung
Seit 2007 werden Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement im Bereich Pflege mit Mitteln der Pflegeversicherung gefördert. Die Förderung der Selbsthilfe ist gesetzlich in § 45d Sozialgesetzbuch XI geregelt.
Mittlerweile ist ein bestimmter Betrag je Versicherten festgeschrieben, mit dem die gesetzlichen und die privaten Pflegeversicherungen die Selbsthilfe unterstützen. Er liegt bei 0,15 Euro je Versicherten (Stand 2019).
Diese Mittel dienen der Förderung und dem Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zum Ziel gesetzt haben.
Bei den Fördermitteln der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung handelt es sich grundsätzlich um Förderzuschüsse, welche Förderungen der Bundesländer ergänzen. Sie werden nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt und aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt.
Förderung einzelner Maßnahmen unter Beteiligung eines Bundeslandes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft
Werden einzelne Maßnahmen gefördert, stammen 75 Prozent der Fördermittel von der Pflegeversicherung. Die restlichen Fördermittel hat das jeweilige Bundesland oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft bereit zu stellen.
Die Landesregierungen sind ermächtigt, über Rechtsverordnung das Nähere über die Umsetzung zu bestimmen. Diese Rechtsverordnungen geben u.a. Auskunft darüber, welche Stelle für die Anträge zuständig ist.
Förderung von Gründungen und bundesweiten Selbsthilfetätigkeiten unabhängig von Mitteln eines Bundeslandes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft
Im Fall von Gründungen neuer Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen oder Selbsthilfekontaktstellen ist eine Förderung unabhängig von Mitteln der Länder oder der kommunalen Gebietskörperschaften möglich (Zuschuss). Dies wird direkt beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen beantragt.
Förderung bundesweiter Selbsthilfetätigkeiten
Für bundesweite Selbsthilfetätigkeiten von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen können ebenfalls Förderanträge direkt beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen beantragt werden. Die Förderung bundesweiter Selbsthilfetätigkeiten ist gesetzlich in § 45d SGB XI vorgesehen. Nach erneuter Antragstellung kann eine Förderung erneut bewilligt werden.
Es handelt sich um zuvor nicht verausgabte Mittel, deren Gesamtumfang gesetzlich festgelegt ist. Eine Bezuschussung durch ein Bundesland oder eine kommunale Gebietskörperschaft ist nicht erforderlich.
Der Leitfaden und Antragsformulare finden sich beim GKV Spitzenverband. Ansprechpartnerinnen in der zuständigen Abteilung sind:
Wibke Wüstenhöfer-Eck
E-Mail: wibke.wuestenhoefer-eck@gkv-spitzenverband.de
Tel.: 030 / 2062 88-3182
Sonja Heitmann
E-Mail: sonja.heitmann@gkv-spitzenverband.de
Der Antrag wird bei der zuständigen Abteilung eingereicht:
GKV-Spitzenverband
Abteilung Gesundheit
Referat Pflegeversicherung
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Weitere Fördermöglichkeiten
Die Pflegeversicherung bietet Fördermöglichkeiten für weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts. Diese Fördermöglichkeiten können unter Umständen auch Selbsthilfeorganisationen für sich nutzen.
Deutsche Rentenversicherung
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen fördern die Selbsthilfe auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI durch „Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern“. Hierbei handelt es sich um eine Kann-Leistung.
In den letzten Jahren förderte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) die Selbsthilfe mit jeweils rund 3,2 Mio. Euro.
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter DRV - Selbsthilfeförderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Rehabilitationsträger insgesamt
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch IX festgelegt, die Förderung der Selbsthilfe einheitlich zu regeln (§ 29 SGB IX). Demnach sollen „Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung, Behandlung zum Ziel gesetzt haben, (...) nach einheitlichen Grundsätzen gefördert werden“. Hierzu sind von den Rehabilitationsträgern, zu denen neben den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören die maßgeblichen Interessenverbände der Selbsthilfe zu beteiligen. Zum 1. Juli 2004 trat eine „Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe“ vom 22. März 2004 in Kraft, die im Jahr 2012 überarbeitet wurde: Gemeinsame Empfehlungen zu Förderung der Selbsthilfe Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Letztlich läuft § 29 SGB IX aber leer, da nur die gesetzliche Krankenversicherung (§ 20h SGB V) und die gesetzliche Rentenversicherung (§ 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI) zu einer Förderung der Selbsthilfe verpflichtet sind. Für diese Rehabilitationsträger ist § 29 SGB IX dann entbehrlich, da es ja spezielle Fördervorschriften gibt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR).
Aktion Mensch
Um die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern, fördert die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 soziale Projekte in ganz Deutschland. Seit ihrer Gründung konnte die Aktion Mensch dafür bereits mehr als 5 Mrd. Euro bereitstellen. Auch Ihre Idee hat eine Chance auf Förderung: Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für einen Antrag in der Aktion Mensch-Förderung benötigen:
- Schnell-Check Förderung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Von der Projektidee zum Förderantrag: So geht's
- Förderbeispiele: Inspirationen aus der Praxis
- Verhaltensregeln: Für ein gutes Miteinander in Projekten
Inklusion, Förderprogramme
Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein. Menschen mit und ohne Behinderung sollen in allen Bereichen des Lebens ganz selbstverständlich zusammenleben. Die Förderung der Aktion Mensch basiert auf fünf Bereichen, die jeden Aspekt des Lebens umfassen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Durch die Wahl eines Lebensbereiches gewinnen Sie einen raschen und übersichtlichen Einblick in die darin enthaltenen Förderprogramme. Zusätzlich bietet die Aktion Mensch weitere Fördermöglichkeiten. Lernen Sie hier das gesamte Angebot der Förderprogramme kennen – bei Wahl eines Lebensbereiches finden Sie einen schnellen Überblick über die hier verfügbaren Programme:
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen
Förderfinder
Aktion Mensch unterstützt kleine, mittlere und große Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Inklusion einsetzen. Dafür bietet Aktion Mensch Ihnen eine Vielzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Diese variieren in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel, also der Geldsumme, die Sie vor Projektstart eigenständig aufbringen müssen. Wenn Sie unsicher sind, welches Förderprogramm am besten zu Ihrer Idee passt, hilft Ihnen unser Förderfinder.
Ansprechpartner für die Förderung bei der BAG SELBSTHILFE
Carsten Osterloh
Gruppenleitung
Team Projektförderung
Tel.: 0211 31006-39
Fax: 0211 31006-48
Mail: carsten.osterloh@bag-selbsthilfe.de
Robert Bosch Stiftung
Die Robert Bosch Stiftung fördert Projekte u. a. aus dem Themenkreis Gesundheit / Leben mit Krankheit. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter: www.bosch-stiftung.de /ausschreibungen.
Über aktuelle Entwicklungen im Fördergebiet Gesundheit – Ausschreibungen, Veranstaltungen, Sonstiges – informiert die Robert Bosch Stiftung über ihren regelmäßigen Newsletter des Themenbereichs Gesundheit. Anmeldungen sind möglich unter: www.bosch-stiftung.de/newsletter.
Ansprechpartnerin bei der Robert Bosch Stiftung:
Stephanie Häfele
Projektmanagerin, Gesundheit
Robert Bosch Stiftung GmbH
Heidehofstr. 31 · 70184 Stuttgart
Postfach 10 06 28 · 70005 Stuttgart
Tel. 0 711 46084-630
Stephanie.Haefele(at)bosch-stiftung.de
www.bosch-stiftung.de
Bei Kontaktierung per E-Mail bitte (at) durch @ ersetzen.
Nationale Kontaktstelle EU4Health
Was ist EU4Health?
Bei EU4Health handelt es sich um das vierte Gesundheitsprogramm der Europäischen Union. Es ist mit 5,3 Milliarden Euro das bislang größte Förderprogramm der Europäischen Union im Bereich Gesundheit.
Was ist die Nationale Kontaktstelle EU4Health?
Die Nationale Kontaktstelle EU4Health informiert seit März 2022 zu EU4Health in Deutschland. Sie bietet Unterstützung für Förderinteressierte und informiert zu Fördertatbeständen. Ihr Service reicht von der Einordnung von Projektideen über Hinweise zu möglichen Kofinanzierungen aus anderen EU-Finanzierungsinstrumenten bis hin zur Beantwortung von Fragen zur jeweiligen Antragstellung. Zur Umsetzung von EU4Health sollen die EU-Mitgliedstaaten nationale Kontaktstellen einrichten. Die Nationale Kontaktstelle in Deutschland wird durch das BMG beauftragt.
Kontakt
- Website: www.nks-eu4health.de
- E-Mail: nks-eu4health(at)pd-g.de
- Tel.: (030) 257 67 94-76.
- Anmeldung zum Newsletter per E-Mail an nks-eu4health(at)pd-g.de (Betreff: "Anmeldung zum Newsletter NKS EU4Health")
Bitte geben Sie diesen Betreff immer an, damit sichergestellt werden kann, dass Ihre Anmeldung erfolgreich ist.
Welche Hauptziele werden mit EU4Health verfolgt?
1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Europäischen Union durch:
- Unterstützung von Maßnahmen zur Krankheitsprävention, zur Gesundheitsförderung und zur Beeinflussung von Gesundheitsfaktoren; Unterstützung globaler Verpflichtungen und Gesundheitsinitiativen.
2. Schutz der Menschen in der Europäischen Union vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren durch:
- Ausbau der Fähigkeit der Europäischen Union zu Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen. Hierzu wurde eine neue, für die Vorsorge gegen biologische Gefahren zuständige Dienststelle eingerichtet – die Dienststelle der Europäischen Kommission für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (Health Emergency Preparedness and Response Authority – HERA);
- Förderung von Maßnahmen zur Ergänzung der nationalen Bevorratung wesentlicher krisenrelevanter Produkte;
- Aufbau einer Struktur und von Schulungsressourcen für eine Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal.
3. Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten durch:
- Förderung von nachhaltigen Produktions- und Lieferketten und Innovationen in der Europäischen Union bei gleichzeitiger Unterstützung einer effizienten Verwendung von Arzneimitteln.
4. Stärkung der Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme durch:
- Ausbau der Gesundheitsdaten, größere Verbreitung digitaler Instrumente und Dienste sowie die Förderung des digitalen Wandels der Gesundheitssysteme;
- Förderung der Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten; • Unterstützung bei der Einführung bewährter Verfahren und Förderung des Datenaustauschs;
- Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen, patientenorientierten, ergebnisorientierten Gesundheitsleistungen und damit verbundenen Pflegeleistungen;
- Unterstützung einer integrierten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und insbesondere ihrer Gesundheitssysteme.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Aus EU4Health werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen aus EU-Mitgliedstaaten oder aus mit dem Programm assoziierten Nicht-EU-Ländern Finanzmittel bereitgestellt. Natürliche Personen kommen für Finanzhilfen im Rahmen von EU4Health nicht in Frage. Es gelten die Förderfähigkeitskriterien nach Artikel 197 der EU-Haushaltsverordnung sowie der EU4Health-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/522) [PDF extern, 725 KB].
Weitere Infos
- Siehe oben: Kontakt und
- Dokument Vorstellung der Nationalen Kontaktstelle EU4Health und der aktuellen Fördermaßnahmen Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Engagierte durch Beratung, Fortbildung (u. a. Online-Seminare), Anerkennung und finanzielle Förderung. Homepage: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/
Aktuelle Förderprogramme der DSEE:
Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
Hiermit unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Damit sollen die Strukturen für Engagement und Ehrenamt gestärkt werden.
WER WIRD GEFÖRDERT?
- Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen
- Gemeinnützige juristische Personen privaten Rechts
FÖRDERHÖHE:
- bis zu 2.500,-- Euro
- bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts
FÖRDERZEITRAUM:
- seit Mitte Februar 2022 fortlaufend
- geförderte Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und
- müssen bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein.
WAS WIRD GEFÖRDERT? (Beispiele)
- Workshop oder regelmäßiger Stammtisch der Vereine vor Ort zu Themen wie Freiwilligenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Einführung neuer digitaler Tools
- Programmierung der neuen Website
- Schnupperaktionen
- Dankeschön-Veranstaltungen
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Mehr Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/
Bildungsturbo
Das Förderprogramm Bildungsturbo der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat das Ziel, zivilgesellschaftlich Engagierte in ihren Bildungsformaten zu begleiten, zu unterstützen und dazu beizutragen, die Reichweite und Wirkung der Angebote zu erhöhen. Durch die Kooperation untereinander und mit der DSEE sollen neue, bislang nicht berücksichtigte Zielgruppen erschlossen und das Angebot so verstetigt werden.
Für den Herbst 2022 ist die Ausschreibung der nächsten Förderrunde zum Ausbau der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten geplant.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gemeinnützige Organisationen mit maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente)
WELCHE AUSGABEN WERDEN GEFÖRDERT?
- vorhabenbezogene Personalausgaben,
- Honorare und Entgelte sowie
- Sachausgaben
- Zur Deckung der indirekten Kosten wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der direkten vorhabenbezogenen Ausgaben gewährt.
WIEVIEL WIRD GEFÖRDERT?
- Unterstützung von bis zu 20 Organisationen mit jeweils bis zu 75.000 Euro
- bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilsfinanzierung)
ZIELSETZUNG:
- die Fort- und Weiterbildungslandschaft in der Zivilgesellschaft bei der qualitativen Weiterentwicklung, der Verstetigung der Angebote und der Einbeziehung von bislang nicht – beziehungsweise zu wenig – berücksichtigten Zielgruppen unterstützen
- Die geförderten Organisationen vernetzen sich untereinander. Sie wirken unter Schirmherrschaft der DSEE aktiv an der Erstellung eines Transferhandbuchs mit, welches die Erfahrungen, Ansätze und Tipps zur Durchführung guter Fort- und Weiterbildungsprogramme bündelt.
Mehr Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/bildungsturbo/#toggle-id-3
Förderdatenbank
Engagement und Ehrenamt sind vielfältig und genauso vielfältig sind auch die Fördermöglichkeiten. Die DSEE hat eine Auswahl an Fördermöglichkeiten in einer stetig wachsenden Datenbank aufbereitet, um Sie bei Ihrer Recherche nach dem passenden Fördertopf zu unterstützen. Die Liste wird permanent aktualisiert.
Zur Förderdatenbank (bitte anklicken!)
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