BMAS - Selbsthilfeförderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Haushaltstitel Medizinische Rehabilitation
Das BMAS fördert Vorhaben im Bereich der medizinischen Rehabilitation, die Hilfen umfassen, Funktionen und Fähigkeiten zu fördern und zu entwickeln, die die ausgefallenen ausgleichen, sowie
- Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden,
- zu beseitigen,
- zu mindern,
- oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Im Sinne der ICF ist medizinische Rehabilitation ganzheitlich zu betrachten. Demnach ist Behinderung vor allem eine Beeinträchtigung der Teilhabe, nicht nur ein personenbezogenes Merkmal, sondern entsteht aus dem ungünstigen Zusammenwirken von gesundheitlichen Problemen einer Person und ihrer Umwelt.
Die Förderung des Programms BMR umfasst Schriften und zentrale Maßnahmen im Bereich der medizinischen Rehabilitation wie beispielsweise Workshops und Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen, die durchgeführt werden, um Betroffene zu befähigen, mit ihrer Krankheit adäquat und selbstbestimmt umzugehen.
Die Mitgliedsverbände haben die Möglichkeit, Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE einzureichen und vorab auf das Förderinteresse des Bundes durch das BMAS prüfen zu lassen. Bei festgestelltem Bundesinteresse können sich die Antragssteller*innen dann auf dem Förderportal des Projektträgers des BMAS (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) registrieren und ihren Projektvorschlag einreichen. Ein erfolgreich hochgeladener Antrag ist die Voraussetzung zur Kostenbewilligung für die jeweilige Veranstaltung bzw. Broschüre.
Ansprechperson bei der BAG SELBSTHILFE
Katja Mirring
Tel.: 0211 31006-27
Fax: 0211 31006-48
Mail: katja.mirring@bag-selbsthilfe.de
Ausführliche Informationen
Bestimmungen, Hinweise, Formulare
Für die Mitgliedsverbände der BAG SELBSTHILFE stehen nach dem Login ins Intranet sämtliche relevante Unterlagen für die Antragstellung, Projektdurchführung und -abrechnung bezüglich der Projektförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung.