Formulare und Kontakte für die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V

Allgemeiner Hinweis:

Bitte kontaktieren Sie vor der Antragstellung sicherheitshalber immer die jeweilige Krankenkasse beziehungsweise den jeweiligen Krankenkassenverband.

Informationen zur Antragsstellung auf Bundesebene

Gemeinsames Rundschreiben 2025

Mit dem sogenannten „Gemeinsamen Rundschreiben“ informieren die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände jedes Jahr über die Anforderungen an die Antragstellung für die Bundesorganisationen der Selbsthilfe:

Gemeinsames Rundschreiben 2025 zur Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre Verbände auf Bundesebene  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Das „Gemeinsame Rundschreiben 2025“ beinhaltet Informationen zur

  • Pauschalförderung (Kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung) - Teil A
  • Projektförderung (Krankenkassenindividuellen Förderung) - Teil B

sowie die folgenden Anlagen:

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V bei der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ - Pauschalförderung (Anlage 1)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V bei den Krankenkassen/Krankenkassenverbänden auf der Bundesebene - Projektförderung (Anlage 2)
  • Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihre Verbände nach § 20h SGB V (Anlage 3)
  • Selbsthilfe in der digitalen Welt (Anlage 4)
  • Information über die Datenverwendung und Informationspflicht gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO (Anlage 5)
  • Muster Projektfinanzierungsplan (für themenspezifische Maßnahmen / Projekte (Anlage 6)
  • Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes (Anlage 7)

Pauschalförderung (kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung) auf Bundesebene

Formulare und Ansprechpersonen für die Antragsstellung von Bundesorganisationen in der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung für das Jahr 2025

Beantragung von Pauschalfördermitteln für das Jahr 2025 für Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Webportal zur Beantragung von Pauschalfördermitteln für die Selbsthilfeförderung auf der Bundesebene

Es besteht auch die Möglichkeit einer Antragsstellung für die Pauschalförderung auf Bundesebene in digitaler Form über das Webportal www.selbsthilfefoerderung.com.

Auch bei der Antragsstellung über das Webportal müssen alle antragsrelevanten Anlagen bis zum 31. Dezember 2024 übermittelt werden. Dieser digitalisierte Antrag ist zusaätzlich auszudrucken, gemäß des Vier-Augen-Prinzips zu prüfen, von zwei Vertretungen der Selbsthilfeorganisation zu unterzeichnen und im Original bis zum 31.12.2024 dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zuzustellen.

Für das Förderjahr 2025 ist es nun auch möglich, Projektfördermittel bei folgenden Ersatzkassen auf der Bundesebene zu beantragen:

Techniker Krankenkasse (TK)/- BARMER/- DAK-Gesundheit/- KKH Kaufmännische Krankenkasse

Informationen zu den Neuerungen des Webportals finden Sie hier  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Rückfragen zur digitalen Antragstellung richten Sie bittte an die Servicehotlines des Vdek:

Tel.: 0 30 – 2 69 31 - 19 20
(Servicezeiten der Hotline: Montag - Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: selbsthilfe@vdek.com

Hier finden Sie Informationen und Hilfe zur Beantragung von Pauschalfördermitteln für die Selbsthilfeförderung auf der Bundesebene über das Webportal  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen"

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen für die Antragsstellung

Die vollständige Antrag für eine Förderung 2025 muss im Original bis zum 31. Dezember 2024 (Poststempel) an folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Juliane Heidrich
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
e-Mail: juliane.heidrich@vdek.com
Tel.: 030 26931-1920
www.vdek.com

Selbsthilfebundesorganisationen, die im Jahr 2024 Fördermittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) erhalten haben, reichen bitte bis zum 31. März 2025 einen Verwendungsnachweis ein.

Den Verwendungsnachweis über die pauschalen Fördermittel der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ gemäß § 20h SGB V für das Förderjahr 2024 finden Sie hier  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Projektförderung (krankenkassenindividuelle Förderung) auf Bundesebene

Formulare und Ansprechpersonen für die Antragsstellung für die krankenkassenindividuelle Förderung von Bundesorganisationen für das Jahr 2025

Beantragung von Projektfördermitteln für das Jahr 2025 für Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen zur Antragsstellung.

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen die Ansprechpersonen bei den Krankenkassen/-verbänden zur Verfügung. 

Selbsthilfebundesorganisationen, die im Jahr 2024 Fördermittel aus der krankenkassenindividuellen Projektförderung erhalten haben, nutzen bitte folgenden Verwendungsnachweis:

Den Verwendungsnachweis über die im Jahr 2024 erhaltenen Fördermittel aus der krankenkassenindividuellen Projektförderung finden Sie hier  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

 

Weitere Ansprechpersonen für Bundesorganisationen

Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes- und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über einen Gemeinschaftsfonds. An den Beratungen über die Mittelvergabe aus diesen Fonds sind auf allen Ebenen Vertreter der Selbsthilfe zu beteiligen.

Auf Bundesebene wird die Selbsthilfe durch folgende Verbände vertreten:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE), Düsseldorf
    www.bag-selbsthilfe.de
  • Der PARITÄTISCHE – Gesamtverband e. V., Berlin
    www.der-paritaetische.de
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG), Gießen
    www.dag-shg.de
  • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS), Hamm
    www.dhs.de

Diese maßgeblichen Vertreter der Selbsthilfe werden teilweise auch innerhalb der Projektförderung bei einzelnen Krankenkassen im Rahmen von Förderbeiräten beratend tätig.

Informationen zur Antragsstellung auf Landesebene/Ortsebene

Auch auf der Landesebene besteht für die Landesorganisationen der Selbsthilfe die Möglichkeit, sowohl Anträge auf pauschale Förderung über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung als auch Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung zu stellen. 

Hinsichtlich der für die Förderanträge maßgeblichen Fristen, Formulare etc. empfiehlt es sich, direkten Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei den Krankenassen aufzunehmen. Entsprechendes gilt für die Beantragung von Mitteln für örtliche Selbsthilfegruppen bei den Krankenkassen auf der Ortsebene.

Pauschalförderung (kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung) auf Landesebene

Da die Umsetzung der Rahmenempfehlungen in den Bundesländern unterschiedlich erfolgen kann, empfiehlt es sich, sich vor der Antragstellung mit den Ansprechpersonen der Krankenkassen auf der Landesebene in Verbindung zu setzen.

Hier finden Sie die Liste der Ansprechpartner:
Kontaktadressen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung auf Landesebene für das Jahr 2024  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Projektförderung (krankenkassenindividuelle Förderung) auf Landesebene

Hier finden Sie die Formulare zur Antragsstellung der kassenindividuellen Projektförderung 2024 auf Landesebene  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Zur Antragstsellung erhalten Sie zusätzliche Hinweise  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Den Verwendungsnachweis für im Jahr 2023 geförderte Projekte auf Landeebene erhalten Sie hier  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Teilweise geben die bundesweiten Krankenkassen auch Förderschwerpunkte für die Landesebene vor. Bitte kontaktieren Sie hierzu die jeweilige Ansprechperson in Ihrem Bundesland:
Kontaktdaten für die krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung auf Bundesebene (Projektförderung)  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Weitere Ansprechpersonen für Landesorganisationen

Bei Fragen zur Pauschal- oder Projektförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen auch gerne die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften/Landesvereinigungen der BAG SELBSTHILFE beratend zur Verfügung.

Kontakt

Burga Torges

Referatsleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 0211 31006-25
Fax: 0211 31006-48
Mail: burga.torges@bag-selbsthilfe.de

Hauptgeschäftsstelle
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf