E-Rezept
Elektronisches Rezept
Zur Erhöhung der Patientensicherheit ist es dringend notwendig, gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten von vorneherein zu verhindern. Zwar haben in Deutschland seit 2016 Patientinnen und Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf einen papierbasierten Medikationsplan, welcher Ärzten und Apothekern helfen soll, mögliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu erkennen. In vielen Ländern ist jedoch ein solcher Medikationsplan bereits digitalisiert und die jeweiligen Rezepte werden elektronisch ausgegeben. Die Daten zur Verschreibung und Ausgabe der Medikamente in der Apotheke wiederum fließen in den Medikationsplan und in die elektronische Patientenakte. Auf dieser Grundlage können dann entsprechende Hinweise an die Ärzte erstellt werden, welche gefährliche Wechselwirkungen vermeiden helfen.
Ab 1. Januar 2022 sollen hierzulande ärztliche Verordnungen für Arzneimittel nur noch per eRezept erfolgen; bereits zum 30.6.2021 soll bereits eine entsprechende App von der Gematik für das eRezept entwickelt werden, die dann von den Versicherten heruntergeladen werden kann.
Allerdings gilt die Verpflichtung zur Ausstellung eines eRezeptes bis auf Weiteres nicht für BtM- und T-Rezepte; die Möglichkeit dazu ist jedoch in der Spezifikation der Gematik bereits vorgesehen. Auch Verordnungen für sog. Veranlasste Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, sollen in Zukunft elektronisch stattfinden, jedoch ist ihr Ablauf wegen hierfür teilweise notwendiger Genehmigung der Krankenkassen deutlich komplexer.
Da die Gematik zum 30. Juni 2020 die sog. Spezifikationen für das eRezept veröffentlicht hat, sind bereits einige Weichenstellungen klar.
Alle Informationen zum E-Rezept finden Sie im Papier "Elektronisches Rezept (eRezept)" sowie auf der Homepage von gematik.