Pressemitteilung: Patientenvertretung nimmt Akupunktur zur Migräneprophylaxe in den Fokus

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute den Antrag der Patientenvertretung auf Bewertung der Methode „Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne“ angenommen. Ziel ist es, die Akupunktur zur Migräneprohylaxe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.

 

Berlin, 16.01.2025. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Akupunktur in der Migräneprophylaxe genauso effektiv ist wie die medikamentöse Standardtherapie. Sie reduziert die Zahl und Stärke der Attacken nachweislich und ist zudem nebenwirkungsarm. Auf Basis dieser Erkenntnisse hat die Patientenvertretung einen Antrag auf Bewertung dieser Methode formuliert und begrüßt das damit angestoßene Beratungsverfahren ausdrücklich. „Die Bewertung der Akupunktur durch den G-BA ist ein bedeutender Schritt, um Migränepatientinnen und -patienten eine weitere therapeutische Möglichkeit zu bieten“, betont Patientenvertreterin Veronika Bäcker von der MigräneLiga e. V. Deutschland. Die Kombination aus Wirksamkeit und Verträglichkeit macht Akupunktur zu einer weiteren möglichen Option, zum Beispiel für Patientinnen und Patienten, die Medikamente nicht vertragen oder für die medikamentöse Therapien kontraindiziert sind. Somit eröffnet die Akupunktur neue Perspektiven in der Migräneprophylaxe.

Migräne zählt zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen. In Deutschland* erfüllen 15 % der Frauen und 6 % der Männer die diagnostischen Kriterien. Zusätzlich besteht bei weiteren 13 % der Frauen und 12 % der Männer ein Verdacht auf Migräne. (Quelle) Typisch sind wiederkehrende Attacken mit pulsierenden Kopfschmerzen, oft begleitet von Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Geräuschempfindlichkeit.

Ansprechpartnerin: Veronika Bäcker, MigräneLiga e. V.,
veronika.baecker@migraeneliga.de
 

* Porst, M.; Wengler, A.; Leddin, J.; Neuhauser, H.; Katsarava, Z.; von der Lippe, E.; Anton, A.; Ziese T.; Rommel, A. Migräne und Spannungskopfschmerz in Deutschland. Prävalenz und Erkrankungsschwere im Rahmen der Krankheitslast-Studie BURDEN 2020. Journal of Health Monitoring, 2020 ____________________________________________________________________________________

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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