FAQ zur ePA

Hat meine Krankenkasse vollen Zugriff auf meine ePA?

Ihre Krankenkasse kann Ihre Daten in der ePA nicht lesen. Sie ist nur befugt, Abrechnungsdaten, die sie über Behandlungen zu Ihrer Person von Praxen, Kliniken, Apotheken usw. erhalten hat, in Ihre ePA einzustellen.

Ist es möglich Befunde, Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen selbst in die ePA hochzuladen?

Ja, das ist möglich. Sie können Dokumente selbst in Ihre ePA im pdf-A-Format hochladen.

Ist die Einführung der ePA auch bei den privaten Krankenversicherungen geplant?

Ja, einige Versicherer haben das sogar schon umgesetzt.

Kann man die ePA-App auch auf zwei Geräten gleichzeitig installieren und nutzen, z.B. Handy und Tablet?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine Identifikation ist dann über beide Geräte erforderlich. Sprechen Sie dazu Ihre Krankenkasse an.

Bekommen Ärzte und Kliniken einen Hinweis, dass ich den Zugriff auf meine ePA für sie gesperrt habe?

Das ist derzeit unklar. Die Software der gematik gibt bei Anfrage der Software der Praxen und Kliniken, ob Eintragungen in eine ePA möglich sind, unterschiedliche Fehlermeldungen dafür aus, ob erst gar keine ePA für Sie angelegt wurde oder ob Sie die Einsicht in Ihre Daten verweigert haben. Ob die Software der Kliniken und Praxen diese unterschiedliche Fehlermeldung auch in dieser Unterscheidung für die Ärzte anzeigen wird, ist noch unklar. Die Software wird noch immer erstellt und es gibt aktuell mehr als 200 verschiedene Softwarelösungen für die Praxen und Kliniken. Es kann daher auch sein, dass einige Praxen es angezeigt bekommen und andere nicht.

Läuft die App auch auf älteren Smartphones?

Ja, die ePA-App kann auf älteren Smartphones genutzt werden, solange das Gerät die Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem ein aktuelles Betriebssystem und ausreichend Speicherplatz. Es ist wichtig, dass das Smartphone entweder mit Android 10 oder höher oder mit iOS 13 oder höher ausgestattet ist, da neuere Versionen der ePA-App diese Betriebssysteme voraussetzen.

Welches Lesegerät brauche ich für den Computer?

Für die Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Was sind die Vertraulichkeitsstufen in der ePA?

Für in die ePA hochgeladene Dokumente können 3 verschiedene Vertraulichkeitsstufen eingetragen werden: normal, vertraulich, streng vertraulich. Ihre behandelnden Ärzte und Gesundheitseinrichtungen können Dokumente einsehen, die mit normal oder vertraulich gekennzeichnet sind. Bei vertraulichen Dokumenten können Sie festlegen, dass nur bestimmte Praxen und Einrichtungen diese Dokumente einsehen können. Streng vertrauliche Dokumente sind grundsätzlich für Sie vorgesehen. Auch die von Ihnen benannten Vertreter können die streng vertraulichen Dokumente einsehen.

Habe ich Nachteile zu erwarten, wenn ich keine ePA möchte und widerspreche?

Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie keine Nachteile durch Leistungserbringer erfahren dürfen, wenn Sie der ePA ganz oder in Teilen widersprechen. Sie müssen dann jedoch wie bisher selbst dafür sorgen, dass alle Ihre Gesundheitsinformationen den sie behandelnden Ärzten zur Verfügung stehen.

Wurde bei der Bedienbarkeit auf Barrierefreiheit geachtet?

Die Krankenkassen sind verpflichtet, die ePA barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Bislang ist die ePA nicht vollumfänglich barrierefrei. Es sollte aber weitgehend barrierearm sein, wenn Sie Ihre ePA über die Desktop-Version nutzen und verwalten.

Kann ich der ePA später wieder widersprechen und die Krankenkasse hat nichts gespeichert?

Sie können der Nutzung Ihrer ePA insgesamt auch noch später widersprechen. Dann werden alle Ihre in der ePA gespeicherten Daten gelöscht. Allerdings bleibt eine einmal angelegte ePA als Dokumentenspeicherort bestehen. Er ist dann aber leer und allen Behandlern wird der Zugriff verweigert.

Die Krankenkassen können auch dann nicht in Ihre ePA einsehen, wenn Sie sie nutzen. Ihre Krankenkassen hat jedoch die Abrechnungsdaten Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen erhalten. Diese Daten sind nicht nur in Ihrer ePA gespeichert, sondern auch direkt bei den Kassen.

Kann ein Arzt, der die Berechtigung zur "Einsicht" hat, die Daten auch herunterladen/speichern?

Ja, wenn die Zugriffsrechte vorliegen, dann ist das möglich. Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie die Zugriffsrechte entsprechend entziehen.

Bekomme ich weiterhin Arztberichte in Papierform oder geht alles auf die ePA?

Sie können Ihre Unterlagen auch weiterhin in Papierform verlangen.

Werden die Daten auch von meinen Therapeuten der Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie eingestellt und können die diese auch sehen?

Diese Therapeuten sind bisher noch nicht mit integriert, das soll aber im nächsten Jahr erfolgen, wie auch die Zugriffsmöglichkeit für Pflegeeinrichtungen.

Wie kann die ePA für Kinder verwaltet werden?

Für Kinder können sorgeberechtigte Vertreter*innen die ePA bis zum 16. Lebensjahr führen. Die Berechtigungsänderung zur Führung der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgt automatisch mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Kinder haben dann die Möglichkeit, ihre ePA eigenständig zu verwalten.

Kann ich für meinen Ehemann, für den ich bei der Kasse bevollmächtigt bin, eine ePA-App erhalten?

Es gibt eine Vertreterregelung, mit der Sie eine ePA-App für Angehörige verwalten können.

Kann man auch selektiv Daten aus der ePA preisgeben?

Mit der „ePA für alle“ ist es nicht möglich, einzelne Dokumente an bestimmte Ärzte und Einrichtungen zu „verschicken“. Sie können nur über die Zugriffsrechte für bestimmte Einrichtungen oder über die Vertraulichkeitseinstellung („streng vertraulich“) die Einsicht in bestimmte Dokumente verweigern.

Werden sich die Ärzte die Zeit nehmen, die Dokumente in der ePA zur Kenntnis zu nehmen?

Erfahrungen zeigen, dass im Praxisalltag stets der schnellste Weg gewählt wird, an für eine Behandlung relevante Informationen zu gelangen. Wenn die Einsicht in die ePA der schnellste Weg ist, dann ja.

Was passiert nach dem Tod mit der ePA?

Die ePA wird grundsätzlich 12 Monate nach Kenntnis eines Sterbefalls gelöscht, wenn nicht berechtigte Interessen Dritter geltend gemacht werden. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn Erben Ärzte wegen Behandlungsfehlern in Anspruch nehmen wollen und dafür die in der ePA gespeicherten Dokumente und Protokolle benötigen. Wichtige Daten, die auch für nachfolgende Generationen von Bedeutung sein können (z.B. Genomdaten) sollten auch außerhalb der ePA sichergestellt werden.

Kann ein Rettungswagen die ePA auch auslesen (wichtig bei Allergien!)?

Die Rettungsinfrastruktur hat derzeit keinen Zugang zur ePA, obwohl das angedacht ist. Auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst (also nicht in der ePA) kann ein Notfalldatensatz gespeichert werden, der diese Funktion erfüllt.

Ist das Anlegen von Notfallinformationen möglich?

Künftig soll ein Notfalldatensatz in der ePA hinterlegt werden können.

Was kann ich tun, wenn ich Fehler in meiner ePA feststelle?

Bei vermeintlichen Abrechnungsfehlern können Sie Ihre Krankenkasse informieren. Wenn beispielsweise bei den Angaben von Diagnosen oder Medikamenten etwas nicht stimmt, können Sie den entsprechenden Arzt um Änderung bitten.

Wenn der Medizinische Dienst zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit beauftragt wird, wie wirkt sich der Zugriff zur ePA aus?

Gar nicht! Der MD hat -Stand jetzt- keinen Zugriff auf die ePA.

Kann man Apotheken den Zugriff verweigern?

Ja, das ist möglich.

Gibt es Informationen zur ePA in Gebärdensprache?

Im Rahmen unserer „keine Panik“ Kampagne zur ePA finden Sie Erklärvideos in deutscher Gebärdensprache auf der BAG SELBSTHILFE- Website.

Kann ich sehen wer Einsicht in meine ePA genommen hat und in was?

Das ist über die Protokollfunktion der ePA jederzeit möglich.

Wie ist die Sortierung in der Akte? Muss man sich selbst Ordner wie Hausarzt, Neurologe, Zahnarzt etc. erstellen oder ist dies voreingerichtet?

Jede Krankenkasse hat eine eigene APP, entsprechend unterschiedlich sind diese in Aufbau und Design. Aktuell gibt es nur einen Ordner. Da dies bereits auf Kritik gestoßen ist, arbeitet die gematik an weiteren Funktionalitäten.

Wer bezeichnet das jeweilige Dokument nach welchen Regeln?

Für Sie als Nutzer ist vor allem wichtig, Dokumente so zu benennen, dass sie auch später noch auf einen Blick erkennen können, welche Informationen in dem Dokument stehen (z.B. Laborwerte nach Harnwegsinfekt). Ziel ist es, die relevanten Informationen auch Jahre später noch aus vielen Dokumenten schnell herauszufinden. Von Ihren Behandlern hochgeladene Dokumente können von Ihnen nicht umbenannt werden.

Bisher habe ich noch kein Schreiben meiner Krankenkasse bekommen. Sollte ich selbst aktiv werden oder auf das Schreiben warten?

Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder bis Ende November 2024 informiert haben. Wenn Sie noch nicht angeschrieben wurden, sollten Sie schnellstmöglich aktiv an Ihre Krankenkasse herantreten, wenn Sie der ePA widersprechen wollen.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten