FAQ zur ePA

Ihre Krankenkasse kann Ihre Daten in der ePA nicht lesen. Sie ist nur befugt, Abrechnungsdaten, die sie über Behandlungen zu Ihrer Person von Praxen, Kliniken, Apotheken usw. erhalten hat, in Ihre ePA einzustellen.
Ja, das ist möglich. Sie können Dokumente selbst in Ihre ePA im pdf-A-Format hochladen.
Während normale PDFs für eine breite Palette von Anwendungen genutzt werden (z. B. interaktive Formulare, Präsentationen), sind PDF/A-Dokumente speziell für die sichere und konsistente Archivierung gedacht.
Es ist möglich, dass die Einstellung für PDF/A in Microsoft Word nicht direkt auswählbar ist.
- Wählen Sie "Speichern unter" und den Dateityp PDF aus.
- Gehen Sie in die Optionen (meist unten im Speichern-Fenster) und suchen Sie nach der Einstellung PDF/A-konformer Modus.
- Aktivieren Sie die Option und speichern Sie die Datei, die dann im PDF/A-Format erstellt wird.
Falls diese Einstellung in Ihrer Version nicht verfügbar ist, können alternativ Programme wie Adobe Acrobat oder spezialisierte Online-Tools wie „PDF24“ verwenden werden. (Vorsicht Datenschutz!)
Ja, einige Versicherer haben das sogar schon umgesetzt.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine Identifikation ist dann über beide Geräte erforderlich. Sprechen Sie dazu Ihre Krankenkasse an.
Das ist derzeit unklar. Die Software der gematik gibt bei Anfrage der Software der Praxen und Kliniken, ob Eintragungen in eine ePA möglich sind, unterschiedliche Fehlermeldungen dafür aus, ob erst gar keine ePA für Sie angelegt wurde oder ob Sie die Einsicht in Ihre Daten verweigert haben. Ob die Software der Kliniken und Praxen diese unterschiedliche Fehlermeldung auch in dieser Unterscheidung für die Ärzte anzeigen wird, ist noch unklar. Die Software wird noch immer erstellt und es gibt aktuell mehr als 200 verschiedene Softwarelösungen für die Praxen und Kliniken. Es kann daher auch sein, dass einige Praxen es angezeigt bekommen und andere nicht.
Ja, die ePA-App kann auf älteren Smartphones genutzt werden, solange das Gerät die Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem ein aktuelles Betriebssystem und ausreichend Speicherplatz. Es ist wichtig, dass das Smartphone entweder mit Android 10 oder höher oder mit iOS 13 oder höher ausgestattet ist, da neuere Versionen der ePA-App diese Betriebssysteme voraussetzen.
Für die Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie keine Nachteile durch Leistungserbringer erfahren dürfen, wenn Sie der ePA ganz oder in Teilen widersprechen. Sie müssen dann jedoch wie bisher selbst dafür sorgen, dass alle Ihre Gesundheitsinformationen den sie behandelnden Ärzten zur Verfügung stehen.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, die ePA barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Bislang ist die ePA nicht vollumfänglich barrierefrei. Es sollte aber weitgehend barrierearm sein, wenn Sie Ihre ePA über die Desktop-Version nutzen und verwalten.
Sie können der Nutzung Ihrer ePA insgesamt auch noch später widersprechen. Dann werden alle Ihre in der ePA gespeicherten Daten gelöscht. Allerdings bleibt eine einmal angelegte ePA als Dokumentenspeicherort bestehen. Er ist dann aber leer und allen Behandlern wird der Zugriff verweigert.
Die Krankenkassen können auch dann nicht in Ihre ePA einsehen, wenn Sie sie nutzen. Ihre Krankenkassen hat jedoch die Abrechnungsdaten Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen erhalten. Diese Daten sind nicht nur in Ihrer ePA gespeichert, sondern auch direkt bei den Kassen.
Die ePA ist am Anfang leer! Die Abrechnungsdaten der eigenen Krankenkasse werden automatisch eingestellt, wenn nicht widersprochen wird. Das betrifft die Daten der letzten 4 Jahre. Nicht automatisch in der ePA enthalten sind Unterlagen der Berufsgenossenschaft, Abrechnungen der DRV oder private Zahlungen, da es sich hier ja nicht um Daten der eigenen Krankenkasse handelt.
Ja, wenn die Zugriffsrechte vorliegen, dann ist das möglich. Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie die Zugriffsrechte entsprechend entziehen.
Sie können Ihre Unterlagen auch weiterhin in Papierform verlangen.
Diese Therapeuten sind bisher noch nicht mit integriert, das soll aber im nächsten Jahr erfolgen, wie auch die Zugriffsmöglichkeit für Pflegeeinrichtungen.
Für Kinder können sorgeberechtigte Vertreter*innen die ePA bis zum 16. Lebensjahr führen. Die Berechtigungsänderung zur Führung der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgt automatisch mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Kinder haben dann die Möglichkeit, ihre ePA eigenständig zu verwalten.
Es gibt eine Vertreterregelung, mit der Sie eine ePA-App für Angehörige verwalten können.
Mit der „ePA für alle“ ist es nicht möglich, einzelne Dokumente an bestimmte Ärzte und Einrichtungen zu „verschicken“. Sie können nur über die Zugriffsrechte für bestimmte Einrichtungen oder über die Vertraulichkeitseinstellung („streng vertraulich“) die Einsicht in bestimmte Dokumente verweigern.
Versicherte können auf die Daten mit der ePA-App ihrer Krankenkasse zugreifen. Dafür muss sich der Versicherte zuvor identifizieren. (Identifikationsverfahren unterscheiden sich von Kasse zu Kasse). Ein Zugriff ist nur auf die in der ePA zentral gespeicherten Daten möglich, nicht jedoch auf die Daten, die in den Praxen/Kliniken vorhanden sind.
Man kann das Einstellen der Daten verweigern. Es ist auch möglich, den Zugriff auf die Daten zu verweigern. Allerdings können Praxen/Kliniken, die keine Einsichtsrechte haben, auch keine Daten in die ePA speichern.
Erfahrungen zeigen, dass im Praxisalltag stets der schnellste Weg gewählt wird, an für eine Behandlung relevante Informationen zu gelangen. Wenn die Einsicht in die ePA der schnellste Weg ist, dann ja.
Alte Daten aus Praxen und Kliniken werden nicht (jedenfalls nicht automatisch) in die ePA eingestellt. Abrechnungsdaten können für die vergangenen 4 Jahre angefordert werden. Die Behandlungsdaten, die in der ePA sind, bleiben lebenslang dort. Der Versicherte kann die Daten in seiner ePA aber (aktuell noch) löschen.
Die ePA wird grundsätzlich 12 Monate nach Kenntnis eines Sterbefalls gelöscht, wenn nicht berechtigte Interessen Dritter geltend gemacht werden. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn Erben Ärzte wegen Behandlungsfehlern in Anspruch nehmen wollen und dafür die in der ePA gespeicherten Dokumente und Protokolle benötigen. Wichtige Daten, die auch für nachfolgende Generationen von Bedeutung sein können (z.B. Genomdaten) sollten auch außerhalb der ePA sichergestellt werden.
Die Rettungsinfrastruktur hat derzeit keinen Zugang zur ePA, obwohl das angedacht ist. Auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst (also nicht in der ePA) kann ein Notfalldatensatz gespeichert werden, der diese Funktion erfüllt.
Künftig soll ein Notfalldatensatz in der ePA hinterlegt werden können.
Bei vermeintlichen Abrechnungsfehlern können Sie Ihre Krankenkasse informieren. Wenn beispielsweise bei den Angaben von Diagnosen oder Medikamenten etwas nicht stimmt, können Sie den entsprechenden Arzt um Änderung bitten.
Gar nicht! Der MD hat -Stand jetzt- keinen Zugriff auf die ePA.
Ja, das ist möglich.
Im Rahmen unserer „keine Panik“ Kampagne zur ePA finden Sie Erklärvideos in deutscher Gebärdensprache auf der BAG SELBSTHILFE- Website.
Das ist über die Protokollfunktion der ePA jederzeit möglich.
Jede Krankenkasse hat eine eigene APP, entsprechend unterschiedlich sind diese in Aufbau und Design. Aktuell gibt es nur einen Ordner. Da dies bereits auf Kritik gestoßen ist, arbeitet die gematik an weiteren Funktionalitäten.
Für Sie als Nutzer ist vor allem wichtig, Dokumente so zu benennen, dass sie auch später noch auf einen Blick erkennen können, welche Informationen in dem Dokument stehen (z.B. Laborwerte nach Harnwegsinfekt). Ziel ist es, die relevanten Informationen auch Jahre später noch aus vielen Dokumenten schnell herauszufinden. Von Ihren Behandlern hochgeladene Dokumente können von Ihnen nicht umbenannt werden.
Die Übermittlung von Medikationsdaten via eRezept funktioniert über spezielle Server völlig unabhängig von der ePA.
Die einzige Schnittstelle besteht darin, dass durch das Stecken der eGK, die verordneten und von der Apotheke ausgegebenen Medikamente direkt in die Medikationsliste der ePA aufgenommen werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten
- Deutsche Aidshilfe - Hier ist auch gut erklärt, wie Betriebsärzte Zugriff auf die ePA haben.
- Netzpolitik
- KZBV