Telefonische Krankschreibung schützt alle PatientInnen und erleichtert die Abläufe in Arztpraxen

BAG SELBSTHILFE empfiehlt zeitlich unbegrenzte Dauerregelung einzurichten

Düsseldorf, 04.08.2022. Seit Juni dieses Jahres ist die Regelung zur telefonischen Krankschreibung bei Infektionssymptomen für PatientInnen ausgelaufen. Am heutigen Donnerstag (4.8.2022) wurde die Regelung im Plenum des Gemeinsamen Bundeausschuss (G-BA) bis zum 30. November 2022 verlängert.

„Die Entscheidung zur Verlängerung der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung ist nicht nur angesichts der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen folgerichtig und zu begrüßen. Denn gerade für die vulnerable PatientInnengruppe von chronisch kranken Menschen müssen Alternativen zum Praxisbesuch zur Verfügung stehen. Wir würden uns aber im Sinne aller PatientInnen und auch der Arztpraxen möglichst schnell eine dauerhafte Regelung wünschen, die ja auch im GBA bereits beraten wird. Denn die zeitlich begrenzten Regelungen schaffen immer wieder neu Umsetzungsschwierigkeiten von Praxisabläufen, die ermöglichen, akut Infektionskranke getrennt von anderen PatientInnen zu behandeln. Diese zusätzlichen Belastungen für eine bei hoher Infektionslage erfahrungsgemäß dünne Personaldecke können mit einer dauerhaften Regelung vermieden werden“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Da eine Krankschreibung per Videosprechstunde grundsätzlich möglich, aber noch nicht flächendeckend für die Patienten verfügbar ist und nicht alle Arztpraxen eine Infektsprechstunde haben, wurde im G-BA darüber entschieden, die Regelung zu verlängern, nach der eine telefonische Krankschreibung für zunächst 7 Tage möglich ist, mit der Möglichkeit einer Verlängerung im Bedarfsfall um weitere 7 Tage.

 

Burga Torges

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Pressemitteilung

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