Trotz guter Weiterentwicklungen hält die BAG SELBSTHILFE das Gesetz zur Stärkung von Intensivpflege und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht akzeptabel. Es überlässt den Kostenträgern – über die Frage der Kostentragung - faktisch die Entscheidung darüber, wo Menschen mit Behinderungen, die beatmet werden müssen, ihren Lebensmittelpunkt haben – ob in der eigenen Häuslichkeit oder dem Pflegeheim. Maßgabe für diese Entscheidung soll der Grad der Teilhabefähigkeit sein. Dies ist aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE weder mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit dem Grundgesetz vereinbar.
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