Allerdings lässt der vorliegende Entwurf befürchten, dass die Chance vergeben wird, eine grundlegende inhaltliche Überarbeitung vorzunehmen, die über einzelne kurzfristige Maßnahmen hinausgeht und zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft führt. Vor allem fehlt es an dem Willen, die menschenrechtliche Orientierung und Perspektive der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent in einen gesetzlichen Rahmen zu fassen.
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