Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen aufzulegen.

Als Dachverband von 127 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörige und 12 Landesarbeitsgemeinschaften beklagt auch die BAG SELBSTHILFE, dass die Krankenhausinvestitionen der Länder im Rahmen der dualistischen Finanzierung der Krankenhäuser in den letzten Jahren zurückgegangen sind.

Daher begrüßt BAG SELBSTHILFE das Anliegen des Gesetzgebers, ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen aufzulegen.

Auch die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Flexibilisierung der Mindestvorgaben für die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung wird mit der Maßgabe begrüßt, dass die Versorgungsbedarfe der Patientinnen und Patienten künftig besser erfasst werden müssen. Eine Standardabsenkung muss in jedem Fall vermieden werden.

Hinsichtlich der Kosten von Botendiensten begrüßt die BAG SELBSTHILFE, dass unter den Bedingungen der Corona-Pandemie die Finanzierung von Botendiensten ausschließlich zwischen Krankenkassen und Apotheken geregelt wird.


Die Einzelheiten zu dem Gesetzentwurf entnehmen Sie bitte det anliegenden Stellungnahme.

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