Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass nunmehr auch Kombinationspräparate, die laut Zulassung neben den Indikationen Schmerz und Fieber weitere Anwendungsgebiete aufweisen, und Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff, die über andere zugelassene Indikationen als der Behandlung von Schmerzen oder Fieber verfügen (unter anderem zur Behandlung der Migräne) einen Warnhinweis erhalten sollen.

Denn aus Sicht der BAG SELBSTHILFE macht es für die Sicherheit der Patient*innen keinen Unterschied, ob sich die Indikation ausschließlich auf die Behandlung von Schmerzen bezieht oder ob andere Indikationen ebenfalls in Frage kommen. Die Gefahr des Missbrauchs und der Schädigung der Patient*innen besteht in beiden Fällen, weswegen die vorgesehene Erweiterung des Anwendungsbereiches der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung begrüßt wird.

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