Die BAG SELBSTHILFE hat jedoch an einigen Stellen noch Ergänzungs- oder Änderungsbedarf:
1. Anzahl der erwarteten Beratungsgespräche (§3)
Die BAG SELBSTHILFE hält die zugrundeliegenden Berechnungen bzgl. der Beratungsgespräche von 5 Beratungen pro Tag für eine Vollzeitstelle bei gleichzeitigem Aufwand von mindestens 30 Minuten und „zusammen“ 2,5 Arbeitsstunden Beratungsaufwand für wenig lebensnah und auch in sich nicht konsistent. Denn einerseits soll der zeitliche Aufwand „mindestens“ 30 Minuten umfassen, andererseits sind nur 2,5 Stunden für 5 Beratungsgespräche angesetzt; damit müssten Mitarbeiter auch bei komplexeren Beratungen Gespräche zeitnah beenden, wenn die 30 Minuten überschritten werden -mit der Folge, dass so ein ja durchaus teilweise emotional schwieriges Gespräch einen unglücklichen Abschluss findet. Insgesamt berücksichtigt die Berechnung auch nicht die oft aufwändige Nachbereitung von solchen Gesprächen, die ja durchaus oft eine Vielzahl von Problemen und Fragen aufwerfen, die sich nicht alle unmittelbar beantworten lassen.
Ferner stellt der Ausschluss bzw. die Nichtanrechnung der „Kurzkontakte per Telefon und E-Mail“ gerade in Pandemiesituationen ein Problem dar, da die Form gerade bei Risikogruppen- zu denen ja auch die Krebserkrankten zählen - das Mittel der Wahl darstellt, um unnötige Kontakte zu vermeiden. Kontaktaufnahmen per Telefon haben aber eine andere Dynamik und sind oft dadurch geprägt, dass die Anfangsgespräche vielleicht kurzgehalten sind, dann aber zur Erläuterung des Sachverhaltes Unterlagen per E-Mail übersandt werden. Damit sind die einzelnen Kontakte durchaus kurz, beinhalten aber umfangreiche Sachverhalte, komplexe Fragestellungen und Klärungen.
Sehr schwierig findet die BAG SELBSTHILFE auch die Ausweisung der Anzahl der Beratungsgespräche pro Mitarbeiter, sowohl unter dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerdatenschutzes als auch unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes. Denn wenn eine Stelle nur dann entsprechend finanziert werden kann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich die Beratungen selbst leistet, sind Erkrankungen eines Mitarbeiters für die Beratungsstelle ein finanzielles Risiko. Dies kann einerseits zur Folge haben, dass auf Mitarbeiter direkter oder indirekter Druck ausgeübt wird, sich nicht krank zu melden, oder dass die Krebsberatungsstelle die Daten über die Dauer der Krankschreibungen ihrer Mitarbeiter an die Förderer weiterleitet, um die ausgefallenen Beratungsstunden des jeweiligen Mitarbeiters begründen zu können. Beides sieht die BAG SELBSTHILFE aus rechtlichen Gründen als sehr problematisch an. Vor diesem Hintergrund sollten nicht die Beratungsstunden pro Mitarbeiter, sondern pro KBS abgefragt und zu den eingesetzten Mitarbeitern ins Verhältnis gesetzt werden.
2. Qualitätssicherung (§ 6)
Während der Entwurf der Fördergrundsätze umfangreiche Maßgaben für die Qualitätssicherung der KBS und der Berater vorsieht, so werden diese Vorgaben bisher jedoch noch nicht zur Berechnung des Stellenanteils der Förderung berücksichtigt. Die BAG SELBSTHILFE hält eine solche Berücksichtigung für dringend erforderlich, da die vorgesehenen Maßnahmen der Qualitätssicherung (Jahresbericht, Dokumentationen, Supervision) in erheblichem Umfang Personalressourcen binden.