Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.18 formulierte verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fixierung von Patienten (Az.: 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16).
Der Gesetzentwurf ist jedoch im Hinblick auf den vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellten Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person, der mit einer Fixierung verbunden ist, unzureichend, wenn es um die Rahmenbedingungen und Grenzen geht, innerhalb derer ein solcher Eingriff gerechtfertigt ist. Hier bedarf es hinreichend deutlicher Klarstellungen.