Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgungs-Gesetz - DVG)

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass durch stärkere Digitalisierung der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung verbessert werden soll, fordert aber, dass die Barrierefreiheit von digitalen Infrastrukturen und digitalen Angeboten gesetzlich vorgeschrieben sein muss.

 

Für Patienten in Deutschland ist es sehr schwer, sich in der Gesundheitsversorgung zurechtzufinden. Daher ist zu begrüßen, dass Digitalisierung genutzt werden soll, gesundheitliche Versorgung innovativ zu gestalten und Zugänge für Patienten zu vereinfachen. Außerdem kann die Patientensouveränität gestärkt werden.

Zum Beispiel können Menschen mit Sehbehinderungen digitale Angebote nutzen, ihre Gesundheitsversorgung selbst zu gestalten, etwa Informationen über die richtige Augenklinik zu suchen oder bei Problemen oder gar Unfällen schnell Hilfe zu erhalten. Digitale Angebote ermöglichen ihnen auch, selbstbestimmt an der Gesellschaft teilzuhaben. Hierfür müssen die Angebote aber dann auch von Anfang an barrierefrei ausgestaltet sein. Deshalb fordert die BAG SELBSTHILFE, dass die Barrierefreiheit in diesem Bereich gesetzlich abgesichert wird.

Im Zuge von stärkerer Digitalisierung darf niemand, weder jetzt noch in der Zukunft, von Gesundheitsleistungen, Patientenrechten und von beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

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