Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2017 beschlossen, dass im hausärztlichen Versorgungsbereich die bundesweit geltenden Verhältniszahlen ab 2018 mit einer Übergangsregelung über 10 Jahre gestaffelt auch für das Ruhrgebiet eingeführt wird. Damit wird eine langjährige Forderung der Patientenvertretung umgesetzt.