Die Verordnung regelt die Durchführung von Gentests, mit denen Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf schwerwiegende Erbkrankheiten untersucht werden und bei Vorliegen einer solchen ggf. „verworfen“ werden können. Die BAG SELBSTHILFE fordert eine Nachbesserung, da diese Verordnung im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers steht.
„Das PID-Gesetz sollte dazu dienen, die Präimplantationsdiagnostik für nur wenige Ausnahmefälle einzugrenzen. Die nun gebilligte Verordnung geht aber weit darüber hinaus“, bemängelt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Schätzungen zufolge geht es bundesweit um 200 bis 300 Fälle pro Jahr, bei denen eine solche Entscheidung von Eltern eingefordert wird. „Angesichts dieser Zahlen kann man davon ausgehen, dass wenige PID-Zentren in Deutschland völlig ausreichen.
Zudem sollten Einordnungen hinsichtlich der Erkrankungen und Behinderungen, bei denen die Ethikkommissionen der PID-Zentren von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ im Sinne des PID-Gesetzes ausgehen, transparent sein. „Nur so ist eine Kontrolle bzw. eine einheitliche Beurteilung der PID möglich“, macht Dr. Martin Danner deutlich. Bislang können sich Paare, deren Antrag von einer Kommission abgelehnt wird, an eine andere Kommission wenden. „Dieses ´Hütchenspiel´, bis die Kugel – also die gewünschte Entscheidung - gefunden ist, muss in jedem Fall unterbunden werden“, fordert der Bundesgeschäftsführer.
„Insgesamt wird der Umgang mit dem Thema Präimplantationsdiagnostik von uns sehr kritisch gesehen, denn dadurch wird der Eindruck verschärft, dass chronisch kranke und behinderte Menschen in der Gesellschaft nicht erwünscht sind. Als Dachverband der Selbsthilfeorganisationen von behinderten und chronisch kranken Menschen verwehren wir uns dagegen, dass dieser Eindruck suggeriert wird“, betont Dr. Martin Danner.