Die BAG SELBSTHILFE und die bei ihr vertretenen Landesarbeitsgemeinschaften und -vereinigungen treten in ihrer Resolution zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) dafür ein, dass die dauerhafte Förderung der EUTB über das Jahr 2022 hinaus gesetzlich beschlossen wird.
„Es kann nur betont werden, dass die EUTB ein Erfolg ist und über das Jahr 2022 hinaus gefördert werden muss“, erklärt Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE. „Das Besondere an der EUTB ist die Verankerung des sog. Peer-Konzepts. Das heißt: Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden von anderen Betroffenen beraten, die aufgrund eigener Erfahrung gezielt Informationen geben können. Damit greift die EUTB eines der zentralen Wesensmerkmale der Selbsthilfe auf – ein Prinzip, dass seit vielen Jahrzehnten in zahlreichen Selbsthilfeorganisationen und -gruppen erfolgreich angewandt wird.“
Die bisherige große Resonanz auf die EUTB zeigt, dass sie als Ergänzung zu den Beratungsangeboten von Leistungsträgern und Leistungserbringern nicht nur hilfreich, sondern offenbar auch dringend erforderlich ist, schafft sie doch ein besonderes Vertrauen bei den Ratsuchenden und fördert so in besonderer Weise Selbstbestimmung, Partizipation und Inklusion in allen Lebensbereichen.
Allerdings sehen die Unterzeichner der Resolution auch einen dringenden Reformbedarf bei den Rahmenbedingungen der Förderung. Unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden, komplizierte Antragsverfahren und kaum zu finanzierende Eigenbeteiligungen erschweren den ohnehin schon nicht leicht zu bewerkstelligenden Aufbau und Betrieb einer Beratungsstelle. Viele kleinere Organisationen, die nur über rein ehrenamtlich tätige Mitarbeiter und geringe finanzielle Ressourcen verfügen, haben deshalb sogar davon abgesehen, ein eigenes EUTB-Angebot zu erstellen, obwohl hieran erkennbar ein Bedarf besteht.
„Es kann nicht sein, dass eine gute Sache durch übermäßige behördliche Pedanterie und vor allem mangelnde Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten in Behindertenorganisationen, insbesondere bei der Selbsthilfe, konterkariert wird. Hier muss der Gesetzgeber Abhilfe schaffen, zumindest über die vorgesehene neue Rechtsverordnung zu § 32 SGB IX“, fordert Hannelore Loskill.