Düsseldorf, 12.06.2023. Mit dem heute im Gesundheitsausschuss beratenen Antrag zur Änderung des § 140 f SGB V wurde dem dringenden Handlungsbedarf zum Fortbestand der Koordinierungsstelle aller Patientenorganisationen und damit der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen Rechnung getragen. Der Antrag sieht eine unbürokratische Finanzierung über die Benennungspauschale sowie eine Dynamisierungsklausel vor, die die Bezüge an die zukünftigen Lohnentwicklung anpasst. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt diese Lösung ausdrücklich und fordert den Änderungsantrag im Gesetz zu verankern. Nur so kann sie mit ihrer wichtigen Arbeit fortfahren.
„Der Änderungsantrag ist buchstäblich die Rettung in letzter Minute für die Umsetzung einer wirkungsvollen Patientenbeteiligung. Denn ohne die im Antrag vorgesehene Überarbeitung der Vorschrift für die Benennungspauschale wäre die Koordinierungsstelle auf Dauer nicht in der Lage, eine kompetente Vertretung der Patientinnen und Patienten in den Gremien des Gesundheitswesens zu organisieren. Das würde die Umsetzung der Patientenbeteiligung in Frage stellen und würde bereits in den nächsten Wochen das AUS der Patientenbeteiligung im GB-A und in eine Vielzahl von zentralen Gremien bedeuten“, erläutert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE und Sprecher des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung im (G-BA).
Bis zum Dezember letzten Jahres wurde der erhebliche personelle Aufwand der Koordinierungsstelle, die bei der BAG SELBSTHILFE angesiedelt ist, im Wege der Projektförderung durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Nachdem diese Finanzierung gestoppt wurde, suchte die BAG SELBSTHILFE gemeinsam mit Gesundheitsministerium nach kurzfristigen Lösungen, denn die bisherige Formulierung von § 140 f Absatz 8 zur Entschädigungsregelung der Koordinierungsstelle war mit so vielen Umsetzungsproblemen verbunden, dass sie nicht umsetzbar war.
„Mit der Änderung des Gesetzes wäre eine stabile Refinanzierung der Koordinierungsstelle bei der BAG SELBSTHIFE etabliert und damit auch zukünftig eine aktive Interessenvertretung und der Patientenbeteiligung in den zentralen Gremien des Gesundheitswesens gewährleistet. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wünschenswert wären natürlich auch weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung“, so Dr. Martin Danner.
Zum Hintergrund
Seit mehr als 20 Jahren vertreten die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V wirkungsvoll und kompetent die Belange von Patient:innen in zahlreichen Gremien des Gesundheitswesens. Dies ist nur durch die Organisation des Beteiligungsgeschehens seitens der BAG SELBSTHILFE als Koordinierungsstelle möglich. Ihre Arbeit ist für die Organisation der Patientenbeteiligung vor allem auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) essentiell und existenziell, denn zur Regelung der Beteiligung gehört das Monitoring aller Vorgänge. Ihre Arbeit ist für die Organisation der Patientenbeteiligung vor allem auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) essentiell und existenziell, denn zur Regelung der Beteiligung gehört das Monitoring aller Vorgänge in gesetzlich benannten Gremien wie dem G-BA, Zulassungs- oder Qualitätssicherungsausschüssen, die Suche nach geeigneten Patientenvertreter:innen, die Prüfung der Eignung und Unabhängigkeit vorgeschlagener Personen und die ordnungsgemäße Herstellung des Einvernehmens jeder einzelnen Benennung in hunderten von Gremien und tausenden von Sitzungen jedes Jahr, sowie die Abstimmung der Vertreter:innen zu den Einsatz-Themen.
Burga Torges
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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 125 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.