Pressemitteilung: Qualitätsmängel im Krankenhaus

Patientinnen und Patienten erleben Qualitätsmängel im Krankenhaus hautnah - dennoch dürfen ihre Vertretungsorganisationen keine Qualitätskontrollen beauftragen!

Berlin, 21.12.17. Qualitätsmängel in Krankenhäusern sollen künftig entschiedener verfolgt werden - so will es der Gesetzgeber. Dazu wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, in einer Richtlinie u.a. zu regeln, wer den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Prüfung der Qualität beauftragen kann.

Zurück