Berlin, 15. Juni 2023. Der G-BA hat heute seine Anforderungen an das DMP Brustkrebs aktualisiert, um sie an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens anzupassen. Dabei konnten viele Empfehlungen aus den vom IQWIG identifizierten Leitlinien in das DMP Brustkrebs übernommen werden, nicht jedoch der für die Patientenvertretung wichtige Versorgungsaspekt „Brustkrebs des Mannes“, obwohl hierzu in drei wichtigen medizinischen Leitlinien Empfehlungen vorliegen.
Männer mit Brustkrebs haben eine schlechtere Prognose als Frauen und ihre Versorgung ist durch eine geringere Qualität gekennzeichnet. Die Patientenvertretung erhoffte sich durch die Aufnahme von Männern in das DMP Brustkrebs eine Verbesserung ihrer Versorgung und ein Ende der Ungleichbehandlung der Geschlechter.
Begründet wurde die Nichtaufnahme mit der Behauptung, der Brustkrebs beim Mann sei eine eigenständige Erkrankung, mit der Seltenheit des Auftretens beim Mann, der geringen Evidenz für Behandlungsstandards sowie der Tatsache, dass viele Medikamente für Männer nicht zugelassen sein. Aus Sicht der Patientenvertretung, handelt es sich beim Mammakarzinom des Mannes jedoch nicht um eine eigenständige Erkrankung. Auch Männer haben Brustwarzen und angelegte Milchgänge. In den Zellen der Milchgänge entwickelt sich sowohl bei Frauen als auch bei Männern das duktale Mammakarzinom. Zudem wird die Erkrankung im internationalen Klassifikationssystem der Krankheiten (ICD) geschlechtsneutral unter dem Code C.50.x erfasst. Behandlungsoptionen, die in Studien bei Frauen entwickelt wurden, kommen in der Praxis auch bei Männern zur Anwendung. In den Leitlinien wird die enge Anlehnung an das Vorgehen bei der Brustkrebserkrankung der Frau beschrieben. Es stehen medikamentöse Therapien zur Verfügung, nicht nur im Off-Label-Use. „Bedauerlicherweise wurde jetzt die Chance vertan, auch für Männer eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erreichen“, so Peter Jurmeister.
Ansprechpartner: Peter Jurmeister, Vorsitzender Netzwerk Männer mit Brustkrebs e.V.
p.jurmeister@brustkrebs-beim-mann.net
__________________________________________________________________
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreteri:nnen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat,
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.