Düsseldorf 14.12.2023. Heute stimmt der Bundestag sowohl über das Digital-Gesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ab. Zu früh, aus Sicht der BAG SELBSTHILFE, denn noch sind die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, soziale und gerechte Umsetzung für ein digitales Gesundheitswesen nicht gegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt die Einführung weitgehend ohne Einbindung der Gruppen, die am meisten betroffen sind: den PatientInnen. Ihre Bedürfnisse an ein digitales Gesundheitswesen werden bislang nicht erfüllt.
„Die Digitalisierung des Gesundheitswesens stellt eine große Chance für die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger dar. Dies setzt aber voraus, dass die Digitalisierung partizipativ aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten heraus gestaltet wird, so dass sie vor allem für chronisch kranke und behinderte Menschen, die dauerhaft auf ärztliche Versorgung und Betreuung angewiesen sind, einen unmittelbar spürbaren Nutzen hat“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e. V. deutlich.
Gemeinsam mit weiteren Organisationen hat sich die BAG SELBSTHILFE daher in einem offenen Brief („Vertrauen lässt sich nicht verordnen“) an die Bunderegierung gewandt, indem 10 Eckpunkte der Digitalisierung im Gesundheitswesen als Grundvoraussetzung sowie gesellschaftliche und technische Mindestanforderungen formuliert werden, die bisher gar nicht bis ungenügend berücksichtigt wurden, aber für ein vertrauensvolles digitales Gesundheitswesen für alle wesentlich sind, und auch um einen vertrauenswürdigen Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen zu gewährleisten.
Denn die derzeit angestrebten Prozesse, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen, weisen grundlegende Fehler auf. Deshalb fordern die unterzeichnenden Organisationen und Individuen eine sachliche Auseinandersetzung, in der die gesellschaftlichen Anforderungen an ein digitales Gesundheitswesen definiert, technische Voraussetzungen auf den Prüfstand gestellt und Menschen in den Mittelpunkt des Entwicklungsprozesses genommen werden.
„Ein technologisches Projekt dieser Größe und mit dieser Auswirkung auf die Gesamtbevölkerung sollte mit angemessener Umsicht sowie Transparenz des politischen und technologischen Entwicklungsprozesses bearbeitet werden. Angesichts der anzustrebenden zukünftigen Tragfähigkeit eines digitalisierten Gesundheitswesens, ist hier ein Eilverfahren nicht angebracht“, kritisiert Dr. Martin Danner.
Burga Torges
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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 125 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.