Pressemitteilung: BAG SELBSTHILFE erreicht wichtige Änderungen bei der Krankenhausreform

Die Regierungskoalition hat sich vergangene Woche auf Änderungsanträge zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verständigt. Hier sind insbesondere zwei Anträge aufgenommen worden, die die Forderungen der BAG SELBSTHILFE beinhalten.

Düsseldorf, 14.10.2024. Die BAG SELBSTHILFE hatte unter anderem gefordert, eine Ausnahmemöglichkeit aus dem „Diagnosis-Related Groups (DRG)-System“ für Krankenhäuser zu schaffen, die schwerpunktmäßig Menschen mit Behinderung behandeln. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt diese Regelung sehr, hält aber perspektivisch noch Änderungen an für notwendig: Derzeit ist es den Krankenkassen überlassen, ob sie von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen. Hier sollte entweder eine Soll- Regelung eingeführt oder eine Schiedsstellenfähigkeit der Entscheidung hergestellt werden.

Darüber hinaus hat der Bundestag dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgegeben, einen Regelungsvorschlag zur Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) am Transformationsfonds vorzulegen. Die BAG SELBSTHILFE hatte zwar die Finanzierung der Transformationskosten aus Beitragsmitteln (statt aus Steuermitteln) insgesamt kritisiert, im Zuge dessen aber auch ihr Unverständnis ausgedrückt, dass die PKV nicht beteiligt werden soll.

Dr. Martin Danner, Bundegeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE sagt dazu:
„Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die von der BAG SELBSTHILFE geforderten Änderungen nun aufgenommen wurden.“

 

Burga Torges

Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

BAG SELBSTHILFE

Kirchfeldstraße 149

40215 Düsseldorf

Pressemitteilung

Zurück