PatV: Gesetzlich Versicherte erhalten ab 2025 schlechtere Zahnfüllungen

Auf EU-Ebene wird ab 2025 Amalgam (Quecksilberlegierung) als Füllungsmaterial aus Umwelt-schutzgründen verboten. Deshalb muss allen GKV-Versicherten mit Jahresbeginn eine zweckmäßige Alternative für die Reparatur von Zahnschäden als Kassenleistung zur Verfü-gung gestellt werden.

Berlin 03.12.2024. Bereits Anfang Oktober hatten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV SV) mitgeteilt, dass eine Einigung erzielt wurde. Die Einigung sieht vor, dass gesetzlich Versicherte ab 2025 Füllungen aus Glasionomerzement oder sog. selbstadhäsiven Kunststoffen erhalten. Verschwiegen wird dabei, dass beide Materialklassen deutlich kürzere Haltbarkeiten haben als bisherige Amalgam- bzw. Kompositfüllungen. Letztere konnten Versicherte auch bisher schon wählen, mussten dann allerdings privat dazuzahlen.

Die Krankenkassen argumentieren nun, dass es weiterhin eine für die Krankenkassen kostengünstige Lösung gebe und die Versicherten sich ja z.B. die Kompositfüllung per Zuzahlung wählen könnten. Genau dies war auch das Ziel der KZBV. Es sollte weiterhin ein Material als GKV-Leistung verwendet werden, das von den Versicherten mehrheitlich abgelehnt wird und so die Tür offenhält für private Zuzahlungen. Dabei haben die Zahnärzte zudem sehr gut verhandelt. Eine Erhöhung der Gebührenordnung wurde beschlossen, obwohl die jetzt vereinbarte Füllung deutlich weniger Arbeit macht als eine Amalgamfüllung: Es muss weder mit einer Unterfüllung vorbereitet noch in einem weiteren Termin poliert werden.

Auf der Strecke bleiben diejenigen, die sich ein teureres Material nicht leisten können. Menschen mit wenig Geld sind ab 2025 damit konfrontiert, dass ihre Füllungen früher kaputtgehen und erneuert werden müssen.

„Das ist ein Geschäft zu Lasten Dritter“, so Gregor Bornes, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). „Ab 2025 wird den Patient:innen ein Material als Kassenleistung angeboten, das der eigene Zahnarzt eigentlich nicht empfehlen kann. Um eine Füllung mit vergleichbarer Haltbarkeit wie vorher zu erhalten müssen Patient:innen dazu noch mehr bezahlen. Aus unsrer Sicht müsste die gesetzliche Krankenversicherung die Kompositfüllung zumindest im Seitenzahnbereich vollständig bezahlen.“

Ansprechpartner: Gregor Bornes, gregor.bornes@gesundheitsladen-koeln.de, Tel 0157 5877 8976

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Pressemitteilung

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