Ziel ist es durch konsequente Einhaltung und Überprüfung der Diagnose-, Behandlungs- und Nachsorgeprozesse, Verbesserungen (Sterblichkeitsrate, Krankheitshäufigkeit) für Patientinnen und Patienten zu erreichen. Nach intensiven Beratungen des Antrags in den zuständigen Gremien wurde dem Plenum des G-BA ein einstimmiger Beschlussentwurf vorgelegt.
„Die Patientenvertretung begrüßt die Entscheidung des Plenums, unserem Antrag zu folgen und erwartet nunmehr eine rasche Beauftragung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Erstellung einer Konzeptstudie als einen ersten Schritt zur Umsetzung eines neuen Qualitätssicherungsverfahrens“, sagt Dr. Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung.
Hintergrund:
Weitere Informationen zum Antrag sind auf der Webseite der Patientenvertretung im G-BA verfügbar.
Ansprechpartner: Herr Dr. Frank Brunsmann, Tel.: 0251-1623905, E-Mail: post@frankbrunsmann.de