Berlin, 19.12.2019: In Deutschland werden jährlich knapp 17 Millionen Operationen bei vollstationären und weitere 2 Millionen bei ambulanten Patientinnen und Patienten durchgeführt. Viele dieser Operationen sind mit starken, z.T. auch langanhaltenden postoperativen Schmerzen verbunden, vor allem, wenn diese nicht adäquat behandelt werden. Eine unzureichende Behandlung dieser Schmerzen geht mit einem hohen Leidensdruck für Patientinnen und Patienten einher und kann dazu führen, dass Schmerzen chronisch werden.
Trotz der großen Bedeutung einer guten Versorgung bei akuten Schmerzen werden im Qualitätsmanagement der Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen Konzepte zum Schmerzmanagement nur unzureichend umgesetzt. Akutschmerzdienste, die aus qualifizierten Pflegekräften und Ärzten bestehen, führen nachweisbar zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität in der Schmerztherapie. Jedoch existieren diese in unterschiedlicher Form nur in etwas mehr als der Hälfte aller deutschen Krankenhäuser. Dabei werden minimale Qualitätskriterien für einen Akutschmerzdienst bislang nicht einmal von der Hälfte der Dienste erfüllt.
Nach 2-jähriger Beratung des Antrags, der mit fachlicher Unterstützung der Deutschen Schmerzgesellschaft erarbeitet wurde, begrüßt die Patientenvertretung diese Entscheidung des G-BA. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass Festlegungen zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement möglichst noch in 2020 beschlossen werden.
Die effektive Umsetzung dieser Konzepte in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen soll anschließend durch Patientenbefragungen überprüft werden. So können Einrichtungen klare Hinweise auf bestehende Verbesserungspotentiale erhalten und die Patientinnen und Patienten haben das letzte Wort über den Erfolg der Qualitätssicherungsmaßnahme.
Ihre Ansprechperson:
Dr. Frank Brunsmann
Sprecher der Patientenvertretung im UA Qualitätssicherung
Tel: 0175 6714347