Neuer Haushaltsplan nicht ohne Etat für das Bundesteilhabegesetz!

BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.

In den Kabinettsvorlagen für die aktuellen Haushaltsbera-tungen ist bislang kein Etat für die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes aufgestellt worden.

„Das verwundert angesichts der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen und auch der persönlichen Aussage von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihre Regierung wolle dass möglichst jeder Einzelne zielgenau unterstützt wird“, zeigt sich Dr. Marin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE erstaunt.

In den Kabinettsvorlagen fehlen neben den finanziellen Mitteln für das Gesetz auch Angaben zu der Entlastung der Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Ein Bundesteilhabegesetz ohne jede finanzielle Unterlegung kann aber die im Koalitionsvertrag benannten Ziele nicht erreichen, zusätzlich fehlt damit jeder Spielraum für Leistungsverbesserungen.

„Das Bundesteilhabegesetz ist sicherlich eine anspruchsvolle Aufgabe, da für die Umsetzung der Rechte behinderter Menschen viele Akteure zuständig sind. Allerdings müssen die Regierung sowie die Betroffenenverbände gleichermaßen diese Chance nutzen, um nicht zuletzt die derzeit geltende, diskriminierende Einkommens- und Vermögensanrechnung bei behinderten Menschen zu beenden“, so Dr. Martin Danner.

Behinderte Menschen werden in Deutschland lebenslang mit ihrem Einkommen nur auf dem Level knapp über dem Sozialhilfeniveau gehalten. Wer einen behinderten Menschen heiratet, muss zudem durch die Einbeziehung des Vermögens von Ehegatten, Lebenspartnern und unterhaltspflichtigen Familienangehörigen mit dem Risiko der fast vollständigen Vermögenslosigkeit leben. Dies ist mit dem Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention schlichtweg unvereinbar.

Die Bundesregierung hat im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Großprojekt möchte die Koalition ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention schaffen. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Leben mit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürger zu sichern.

Als Mitglied des Deutschen Behindertenrates (DBR) fordert die BAG SELBSTHILFE deshalb -gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung- die Regierung und das Parlament auf, für die Umsetzung des Gesetzes entsprechende Mittel bereitzustellen.

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