Auf den letzten Metern des Verordnungsprozesses sind erfreulicherweise noch einige weitere Gruppen in die Verordnung aufgenommen worden: Menschen, die Personen im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigen oder dort beschäftigt sind sowie pflegende Angehörige; diese erhalten weiterhin kostenfreie Bürgertests. Trotz unserer Bitten wurden jedoch für chronisch kranke Menschen mit dem Risiko eines schweren Verlaufes weder kostenfreie Tests noch Tests mit Zuzahlung vorgesehen. Dies bedeutet, dass sie diese anlasslosen Tests komplett selbst bezahlen müssen, wenn sie nicht die Teilnahme an einer Veranstaltung planen (dann mit Zuzahlung von 3 €). Deren Kontaktpersonen können sich jedoch – ebenfalls mit Zuzahlung von 3 € - vor einem Kontakt am gleichen Tag testen lassen, auch bei Selbsthilfegruppen dürfte diese Regelung gelten. Die Stellungnahme zum Entwurf der TestV finden Sie hier Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Weitere Informationen – auch zu den Anforderungen zum Nachweis der Voraussetzungen - erhalten Sie auf folgender Seite: