Forderungspapier: Gesundheit für alle – nur bei Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

13 Millionen Menschen mit Handicap – Umgang mit Barrierefreiheit im Gesundheitswesen?

Gemeinsame Thesen und Forderungen von MetaForum, NatKo, VdK, BAG SELBSTHILFE und BAGSO

Das für das deutsche Gesundheitssystem konstitutive Recht auf freie Arztwahl liegt für Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen, aber auch für blinde und gehörlose Menschen sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in weiter Ferne. Denn umfassende Barrierefreiheit ist – gerade in der ambulanten Versorgung – in der Mehrzahl der Praxen nicht gewährleistet. Dabei geht es in Zeiten des demographischen Wandels nicht nur um den Anteil schwerbehinderter Menschen heute, sondern nicht zuletzt auch um den wachsenden Anteil jener Bürgerinnen und Bürger, die erst im Laufe ihres Lebens mit Behinderung konfrontiert werden.

Beim Thema Inklusion ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist, eindeutig: Laut Artikel 25 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Menschen mit Behinderung nicht nur eine erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard so gemeindenah wie möglich zur Verfügung zu stellen wie anderen Menschen, sondern auch den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung aufzuerlegen, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen.

Aus der Sicht der Betroffenen ist dabei nicht nur das Angebot an für sie geeigneten ambulanten Einrichtungen viel zu gering, sondern es fehlen zudem über dieses zu geringe Angebot verlässliche Informationen über seine Eignung im Einzelfall.

Es besteht daher dringender Handlungsbedarf sowohl in den Versorgungsangeboten als auch bei der Vergütung, um die bestehenden nationalen und internationalen Verpflichtungen in Deutschland endlich in die Tat umzusetzen:

  1. Es muss umgehend mit einer Bestandsaufnahme, d. h. der Bereitstellung verlässlicher Informationen über die Barrierefreiheit der ambulanten Gesundheitsversorgung an Hand überprüfter Daten begonnen werden. In Bayern wurden erste Schritte hierzu bereits getan.
  2. Die Zulassung neuer Arztpraxen ist an die Erfüllung gewisser Mindeststandards an Barrierefreiheit zu binden, in jedem Fall aber an die verpflichtende Bereitstellung verlässlicher Informationen über den Grad der Barrierefreiheit.
  3. Um die falsche Verwendung von Fördermitteln zu vermeiden, muss die Förderung zur Herstellung von Barrierefreiheit an die Erfüllung der festgelegten Kriterien geknüpft werden.

Es reicht zur Erfüllung der Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht aus, die bauliche Zugänglichkeit von Arztpraxen und ihrer Diagnose- und Therapieeinrichtungen zu gewährleisten. Zur Erreichung einer auch in qualitativer Hinsicht barrierefreien Gesundheitsversorgung ist es unvermeidlich, auch einem evtl. höheren Zeitbedarf in Einzelfall Rechnung zu tragen. Barrierefreiheit kann also nicht allein mit der Umsetzung baulicher und technischer Anforderungen realisiert werden. Sie muss auch in den Vergütungsstrukturen der ambulanten Versorgung abgebildet und gegenfinanziert werden.

 

Das vollständige Forderungspapier mit den vier Thesen und den sich daraus ableitenden Forderungen finden Sie im unten verlinkten Dokument.

Allgemeine Informationen
Gesundheitspolitik
Behindertenpolitik

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