Düsseldorf 20.05.2021. Das heute im Bundestag verabschiedete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den „European Accessibility Act“ in nationales Recht um und definiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Trotz vehementer Nachbesserungsforderungen seitens der BAG SELBSTHILFE und zahlreichen weiterer Behinderten- und Sozialverbände, bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück.
„Deutschland hat die große Chance vertan, jetzt Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Menschen eine wirkliche Teilhabe ermöglichen, auf die sie schließlich ein Recht haben“, sagt Dr. Martin Danner enttäuscht. „Stattdessen wird wieder unter anderem vor der Wirtschaft gekuscht und auf verpflichtende Regelungen zur Barrierefreiheit auch für private Unternehmen verzichtet. Man hätte hier für mehr als 1,2 Millionen behinderter Menschen in Deutschland wirklich etwas bewirken können.“
Noch drei Tage zuvor haben Sachverständige im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Kritikpunkte zum Gesetzesentwurf vorgebracht. Als Teilerfolg kann die Umwandlung der „Kann-Regeln“ in Paragraf 29 und 30 in verbindliche Bestimmungen gewertet werden.
Die BAG SSELBSTHILFE fordert von der Bundesregierung, die Schwachstellen des Gesetzes in der kommenden Legislaturperiode zeitnah anzugehen und erneut zu debattieren.
Burga Torges
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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.