BAG SELBSTHILFE zum Versorgungsstärkungsgesetz

Viel Licht, aber leider auch Schatten

BAG SELBSTHILFE sieht Nachbesserungsbedarf beim Versorgungsstärkungsgesetz.

Das Vorhaben der Bunderegierung, mit der Novellierung des Versorgungsstärkungsgesetzes eine Vielzahl von Veränderungen im Bereich der gesundheitlichen Versorgung auf den Weg zu bringen, muss vordergründig positiv bewertet werden. Allerdings wirft das neue Gesetz aus Sicht der Patientinnen und Patienten neben einigen Lichtblicken auch Schatten, die an einem tatsächlichen Zusatznutzen für die Versorgung zweifeln lassen. Hier ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE Nachbesserung dringend notwendig.

„Bisher gab es beispielsweise für alle Versicherten ohne jeden Zweifel die Möglichkeit, sich eine Zweitmeinung bzgl. der Diagnose und der Behandlung einzuholen. Nun steht im Gesetzentwurf, dass es das Recht auf Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Eingriffen gibt. Die Frage ist: Was gilt dann in allen übrigen Fällen? Ein noch zu schaffender Katalog von planbaren Leistungen könnte das Risiko in sich bergen, dass das Recht auf eine Zweitmeinung bei allen anderen Leistungen verweigert wird; langwierige Rechtsstreitigkeiten wären die Folge. Aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE muss es ein uneingeschränktes Recht auf eine Zweitmeinung geben. Gleiches gilt bei der Wahl der Behandlungsmethode.“, betont Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Dies muss klarstellend im Gesetz aufgenommen werden.“, so Danner weiter.

Als positiven Aspekt des neuen Versorgungsstrukturgesetzes begrüßt die BAG SELBSTHILFE ausdrücklich das Anliegen der Bundesregierung, die Wartezeiten von Patientinnen und Patienten auf einen Facharzttermin zu verkürzen.

„Aus unseren Verbänden wird immer wieder berichtet, dass manche Patienten monatelang auf einen Facharzttermin warten müssen. Durch die nun im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, über die Terminservicestellen auch Termine in Krankenhäusern zu vereinbaren, wird es vermutlich zukünftig möglich sein, unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, die allein aufgrund der Terminschwierigkeiten in der ambulanten Versorgung erfolgen.“, führt Dr. Martin Danner aus.

Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht auch vor, dass die zahnmedizinische Versorgung für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige verbessert werden soll. „Das ist auch zwingend notwendig, da es in diesem Bereich erhebliche Versorgungsdefizite gab und gibt. Dem vorliegenden Gesetzentwurf fehlt bislang aber noch die Regelung, dass die Aufklärung für den Patienten verständlicher, also in barrierefreier Form zu erfolgen hat. So sollte etwa bei Menschen mit geistiger Behinderung auf die Verwendung leichter Sprache geachtet werden; Entsprechendes gilt auch bei Menschen mit Hörbehinderungen, für die ebenfalls Hilfestellungen bereitstehen sollten.“, so Dr. Martin Danner.

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