Düsseldorf, 28.02. 2019. Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die BürgerInnen der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament, darunter auch 96 Mitglieder aus Deutschland. In Deutschland finden die Wahlen am 26. Mai 2019 statt. Artikel 29 der UN-BRK garantiert das Recht von Menschen mit Behinderung auf politische Teilhabe. Einen generellen Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen hat das Bundesverfassungsgericht erst letzte Woche für verfassungswidrig erklärt. Jetzt muss geltendes Recht auch umgesetzt werden. Deshalb fordert die BAG SELBSTHILFE alle Parteien auf, eine vollständige Teilhabe an den Europawahlen zu garantieren. Außerdem müssen alle Wahlunterlagen und Wahllokale barrierefrei sein. Dies betrifft nicht nur die Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, sondern gilt insbesondere auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen und kognitiven Einschränkungen.
„Damit behinderte und chronisch kranke Menschen auch ihr Recht auf politische Teilhabe wahrnehmen können, müssen alle Informationsmaterialien, Webseiten, Social Mediakanäle, Informationen in Funk und Fernsehen, sowie natürlich Wahllokale barrierefrei zugänglich sein. Darüber hinaus gilt es zu gewährleisten, dass es allen Wählern möglich ist, ohne Hindernisse anreisen und vor Ort wählen zu können, mit oder ohne entsprechende Assistenz. Es ist bedenklich, wie wenig davon bisher umgesetzt worden ist. Da gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf“, mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Zur Umsetzung der Inklusion gehört es auch, beispielsweise entsprechende Dokumente in leichter Sprache und Brailleschrift zu erstellen, Videos und Bilder mit entsprechenden Untertiteln (in Echtzeit) zu versehen und die ausgewählten Wahllokale zusätzlich mit Induktionsschleifen für hörbehinderte Menschen auszustatten. Eine umfassende Auflistung, was es zu beachten gibt, bietet das Manual des European Disability Forums (EDF):
http://www.edf-feph.org/how-make-your-political-campaign-accessible
Das EDF ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, die die Interessen von 80 Millionen Europäern mit Behinderungen vertritt.
„Gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Europawahlen eine Vorbildfunktion für alle Wahlen in der EU erfüllen und das direkt demokratisch gewählte Europäische Parlament die Interessen aller Europäischen BürgerInnen vertritt, muss der barrierefreie Zugang zum Wahlkampf und zu Wahl garantiert werden“, erklärt der Bundesgeschäftsführer des Dachverbandes von 120 Mitgliedsorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen.