„Über die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik darf nicht die Vorstellung erweckt werden, dass nur makelloses Leben lebenswert sei“, stellt der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, Dr. Martin Danner, klar. „Eine Einführung von vorgeburtlichen Tests als Kassenleistung würde diesen Eindruck erwecken und auch den Druck für Eltern, die sich für ein behindertes Kind entscheiden, deutlich erhöhen. Der Entscheidung für ein Leben darf nicht eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde liegen. Tests, die hierauf abzielen, sollten generell verboten werden!“
Anlass für die parteiübergreifende Abgeordneteninitiative sind Untersuchungen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für den Gemeinsamen Bundesausschuss gemacht hat. Also für das Gremium aus Ärztevertretern und Krankenkassen, das darüber entscheidet, ob etwas zur gesetzlichen Kassenleistung wird. Die Wissenschaftler des IQWiG kommen zu dem Schluss, dass Untersuchungen des Blutes Schwangerer Trisomie 21 zuverlässig bestimmen können.
Der G-BA wird unter anderem auf Grundlage dieses Abschlussberichts entscheiden, ob die Kosten für solche Tests künftig von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Schon heute werden Schwangeren diese Tests als Selbstzahlerleistung angeboten und auf Antrag die Kosten von Krankenkassen übernommen. Sehr viele Schwangere, die ein Kind mit Down-Syndrom erwarten, entscheiden sich für einen Abbruch der Schwangerschaft.
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