Düsseldorf, 24.10.2019. Ob im Krankenhaus, gegenüber Krankenkassen oder beim Arzt: PatientInnen haben Rechte. Diese sollten mit dem Patientenrechtegesetz (PRG) von 2013 gestärkt werden und für die Betroffenen mehr Transparenz ins Versorgungsgeschehen bringen. Nach sechs Jahren ist es nun an der Zeit, die Weichen für notwendige Nachbesserungen zu stellen. Die BAG SELBSTHILFE fordert deshalb eine Reform des Beweisrechtes in Arzthaftungsprozessen zu Gunsten der PatientInnen, eine rechtssichere Ausgestaltung der Versicherungspflicht für Behandler sowie die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.
„Bisher gilt die notwendige Umkehr der Beweislast nur bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers. Damit ist multimorbiden PatientInnen häufig der Schadenersatz verwehrt, trotzdem ein einfacher Fehler des Behandlers nachzuweisen ist. Diese Benachteiligung darf nicht sein.“, fordert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Darüber hinaus sollte im zukünftigen Patientenrechtegesetz auch endlich einen Entschädigungsfonds für PatientInnen verankert sein, denn: „In Fällen, in denen die Verursacherfrage eines Arztfehlers gerichtlich nicht geklärt werden kann, oder auch aufgrund einer Insolvenz von Schädigern keine Erstattung von Fehlhandlungen zu erwarten sind, müssen die PatientInnen durch einen entsprechenden Fond geschützt werden“, erklärt Dr. Danner.
Zum Schutz der PatientInnen ist es auch zwingend notwendig, eine generelle Haftpflichtversicherungspflicht für Behandler und Hersteller von Medizinprodukten klar zu normieren. Bei den derzeit geltenden Regelungen ist unsicher, ob sie hinreichend rechtssicher ausgestaltet sind. Zudem sollten „Verstöße gegen das geltende Recht wie beispielsweise die Weigerung der Herausgabe von Patientenakten oder grundlose Verzögerungstaktiken bei der Regelung von Schadensersatzansprüchen Sanktionierungen nach sich ziehen. Nur so werden diese Rechte in der Praxis tatsächlich auch umgesetzt“, fordert der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Koordinierung der Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als öffentliche Aufgabe nachhaltig und rechtssicher fördern.
Seit nunmehr 15 Jahren hat die Patientenvertretung ein Mitberatungsrecht im G-BA, bei verschiedenen untergesetzlichen Gremien, in den Landes- und Berufungsausschüssen sowie im sog. Qualitätsausschuss Pflege. Indem der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss in den letzten Jahren - zusätzlich zu den bereits in § 140f SGB V verankerten Rechten - eine zügige Befassung mit Anträgen der Patientenvertretung gesetzlich auferlegt hat, wurde anerkannt, dass die Patientenbeteiligung die Entscheidungsprozesse im G-BA anstoßen und beschleunigen kann. „Die Patientenvertretung, die zum Großteil ehrenamtlich arbeitet, hat sich so als Motor der Arbeitsprozesse in der gemeinsamen Selbstverwaltung erwiesen. Gleichzeitig kann sie der gewachsenen Aufgabenvielfalt des GB-A nur mit geringen personellen Ressourcen entgegentreten. Die BAG SELBSTHILFE, als dauerhafte Koordinierungsstelle fordert deshalb eine nachhaltige und rechtssichere, strukturelle Stärkung ihrer Arbeitsressourcen. In einem sich dramatisch wandelnden Gesundheitssystem ist die Organisation der Patientenbeteiligung nämlich als Aufgabe im öffentlichen Interesse anzusehen und entsprechend zu fördern“, macht Dr. Marin Danner deutlich.