Arzneimittelversorgung
Gerade bei der Arzneimittelversorgung tritt die BAG SELBSTHILFE dafür ein, dass sowohl die Arzneimittel selbst, aber auch die Arzneimitteltherapie unter der besonderen Berücksichtigung der Patientensicherheit Teil der Versorgung werden.
Ferner tritt die BAG SELBSTHILFE dafür ein, dass hinsichtlich des Nutzens von Arzneimitteln volle Transparenz für die Patientinnen und Patienten besteht, so dass die Medikationsentscheidung von Arzt und Patient gemeinsam sachgerecht getroffen werden kann.
Außerdem wendet sich die BAG SELBSTHILFE gegen jede Form von Zuzahlungen und Aufzahlungen, da diese gerade chronisch kranke Menschen ungerechtfertigt belasten.
Schließlich fordert die BAG SELBSTHILFE, dass der Off-Label-Use von Arzneimitteln sachgerecht aufgearbeitet werden muss, damit auch hier Transparenz hinsichtlich Patientennutzen und Patientensicherheit einkehrt.
Arzneimittelversorgung transparenter gestalten
Für Patientinnen und Patienten ist oft schwer zu durchschauen, welche Arzneimittel ihnen erstattet werden; diese Intransparenz ist umso problematischer, als dieses Thema mit erheblichen Ängsten belegt sein kann, als „Patient zweiter Klasse“ nicht das zur Heilung am besten geeignete Medikament zu erhalten.
Es fehlt insgesamt an einem Informationssystem für Patientinnen und Patienten, um die Wirkungen, Nebenwirkungen, Risiken und Nutzenrelationen von Arzneimitteln in einem Indikationsbereich anschaulich vergleichen zu können. Ein solches Patienteninformationssystem – und nicht nur ein Arztinformationssystem – muss dringend bereitgestellt werden.
Gleichzeitig gilt aber auch, dass die unterschiedlichen selektiv- und kollektivvertraglichen Regelungen, welche zudem in regelmäßigen Abständen verändert werden, zu einer erheblichen Intransparenz in der Arzneimittelversorgung führen. Auch diesbezüglich muss für Patientinnen und Patienten eine umfassende Transparenz geschaffen werden.
Im Bereich der ambulanten Arzneimittelversorgung existieren folgende Regelungen, welche im Grundsatz dafür sorgen sollen, dass Arzneimittel ohne Aufzahlungen und evtl. auch ohne Zuzahlungen für Patienten verfügbar sein sollen:
Zuzahlung
Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.
Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittel-Zuzahlungen befreit. Zur Vermeidung von Überforderungen gibt es zudem eine Belastungsgrenze: Sie liegt grundsätzlich bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, sondern auch der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, wird dies durch die Krankenkasse bescheinigt und der Versicherte ist für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit. Bei Rabattarzneimitteln und Festbetragsarzneimitteln mit besonders niedrigem Preis kann die Krankenkasse auch auf die Zuzahlung verzichten, sie muss es allerdings nicht. Die BAG SELBSTHILFE setzt sich insgesamt für eine Abschaffung der Zuzahlungen ein; weiteres finden sie unter Forderungen zur Bundestagswahl 2021.
Aufzahlungen
Diese sind zu leisten, wenn der Versicherte ein Medikament wählt, dessen Preis über dem Festbetrag liegt. In einer Festbetragsgruppe müssen 20 Prozent der Arzneimittelpackung unterhalb des Festbetrages liegen und damit aufzahlungsfrei sein. Verschreibt die Ärztin / der Arzt dem Patienten ein Medikament mit einem Preis über einem Festbetrag, ist er verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Lassen Sie sich über aufzahlungsfreie Versorgungsalternativen beraten!
Die BAG SELBSTHILFE setzt sich für eine Evaluation des Festbetragssystems ein, damit geklärt wird, ob Patientinnen und Patienten tatsächlich über ihre Rechte informiert sind.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)
Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist eine wichtige Errungenschaft für die Patientinnen und Patienten. Seit Oktober 2016 haben gesetzlich Versicherte, die mindestens drei verordnete Medikamente mindestens vier Wochen lang anwenden, einen Anspruch auf diesen Überblick in Papierform. Die Ärztinnen und Ärzte müssen über diesen Anspruch informieren. Im Normalfall erstellt die Hausärztin oder der Hausarzt den Medikationsplan. Der Medikationsplan soll möglichst sämtliche Arzneimittel enthalten, sowohl die verordneten als auch die frei verkäuflichen. Damit dieser Plan auch tatsächlich eine Hilfestellung für die Patient*innen ist, werden unter anderem Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Der elektronische Medikationsplan (eBMP) enthält zusätzlich Kommentarfelder und ermöglicht es, historisierte Daten zu speichern.Alle Apotheken haben auf Wunsch der Patientinnen und Patienten bei Abgabe eines apothekenpflichtigen Medikamentes den Medikationsplan zu aktualisieren, z.B. bei Namensänderung des Medikamentes oder bei Selbstmedikation.
Mit dem E-Medikationsplan können die Informationen des BMP nunmehr auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Das Speichern und die Einsicht dieser Daten auf der Gesundheitskarte in der Arztpraxis, in Apotheken und m Krankenhaus sowie die Einsicht der Daten in der psychotherapeutischen Praxis bedarf der Einwilligung durch die Patientin oder den Patienten. Versicherte können aber auch bei Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte weiterhin einen Ausdruck erhalten.
Hier finden Sie eine Liste mit Forderungen und Handlungsfeldern Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen der Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ sowie einen Mustertext Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen, der genutzt werden kann um in der Öffentlichkeitsarbeit auf die Forderungen aufmerksam zu machen.
Zudem hat die Initiative „Medikationsplan schafft Überblick“ für Patientinnen und Patienten praxisnahe Tipps zusammengestellt, die in verständlicher Form Informationen zur sicheren Einnahme von Medikamenten geben: https://www.medikationsplan-schafft-ueberblick.de/Tipps/
Lieferengpässe
Die BAG SELBSTHILFE wirkt im Beirat Lieferengpässe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte mit.
Zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat die BAG SELBSTHILFE eine Stellungnahme abgegeben.