Stellungnahme zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG

(20.07.2016) Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...

... ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, die Versorgungsqualität  im Bereich Hilfsmittel zu verbessern.

Für Betroffene hat der seit einiger Zeit durch die Ausschreibungen erzeugte Preiskampf zur Folge, dass sie – häufig  dauerhaft – hohe Aufzahlungen leisten, um den für sie notwendigen Bedarf an Qualität zu decken. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere die regelmäßige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, die Prüfung der Ergebnisqualität und die Ausrichtung der Ausschreibungen an Qualitätskriterien als wichtige Instrumentarien gewertet, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten in Zukunft auch wirklich entsprechend den Maßgaben des Sachleistungsprinzips versorgt werden. Nicht zuletzt weist die UN-Behindertenrechtskonvention mehrfach darauf hin, dass eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Versorgung mit Hilfsmitteln unabdingbar ist, um behinderte Menschen im Erhalt ihrer Selbstständigkeit und ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen (Art. 4, 20, Art. 26).

An der gestrigen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) hat die BAG SELBSTHILFE teilgenommen. 

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