Trotz einiger durchaus erfreulicher Entwicklungen seit der letzten Prüfung Deutschlands im Jahr 2015 – insbesondere durch die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und im Rahmen des Bundesteilhabe-gesetztes (BTHG) – bestehen nach wie vor erhebliche Defizite im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Nach Auffassung der BAG SELBSTHILFE müssen Bund und Länder zukünftig mit noch stärkerem Ehrgeiz und Kraft behinderungspolitische Themen angehen und entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen als das bisher der Fall war. Leider lassen aber vor allem die jetzt auf Bundesebene im Koalitionsvertrag ausgehandelten behinderungs- und gesundheitspolitischen Themen nicht erwarten, dass in der neuen Legislaturperiode weitere große Schritte hin zu mehr Inklusion im Sinne der UN-BRK stattfinden werden.