Es war dringend notwendig, die Vergütung anzupassen. Die geplante Erhöhung der allgemeinen Vergütung der beruflichen Betreuer und des Stundensatzes für Berufsvormünder von jeweils durchschnittlich 17 % erscheint allerdings unzureichend angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise. Außerdem sind in den letzten Jahren die Anforderungen bei der Betreuung stark erhöht worden und entsprechend hoch ist die Verantwortung. Dies muss sich in der Höhe der Vergütung widerspiegeln.
Für komplexe sowie dauerhaft aufwendige Betreuungen wie etwa bei Menschen mit schwersten und/oder mehrfachen Behinderungen oder auch bei Menschen mit sog. geistiger Behinderung sind bei der Einführung des Fallpauschalsystems besondere Anforderungen zu erfassen. Das sollte auch für Fälle gelten, in denen (ggf. zugleich) der mit der Betreuung verbundene Verwaltungs- oder sonstige Organisationsaufwand deutlich erhöht ist. Denkbar wäre es, den Katalog in § 5a um diese Fälle entsprechend zu ergänzen.