Pressemitteilung - Darmkrebsfrüherkennung – Patientenvertretung fordert Einladung ab 45. Lebensjahr

Berlin, 19.07.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm beschlossen.

Der G-BA wurde 2013 vom Gesetzgeber beauftragt, innerhalb von drei Jahren das bestehende Krebsfrüherkennungsprogramm für Darmkrebs ab 55 Jahren in ein organisiertes Programm (oKFE) zu überführen. 

Das heißt u.a., dass Versicherte eine Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung einschließlich Informationen über Nutzen und Risiken der Untersuchungen (Stuhltest und Koloskopie) erhalten.

 

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