Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die vorliegende Verordnung der Bundesregierung, hält die in der Europäischen Verordnung festgelegten Prüfzeiten jedoch für zu kurz.
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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die vorliegende Verordnung der Bundesregierung, hält die in der Europäischen Verordnung festgelegten Prüfzeiten jedoch für zu kurz.