Selbsthilfeförderung für das Förderjahr 2012
Bereits seit dem Jahr 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Seit dem 01. 01. 2008 sind die Krankenkassen durch die Schaffung des § 20c SGB V zur Förderung der Selbsthilfe verpflichtet.
In der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20c SGB V gibt es seit dem 01.01.2008 mit dem § 20c SGB V zwei Fördermodelle. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Formulierungen des Gesetzes, den Formulierungen in der Begründung des Gesetzentwurfs, die die Intentionen des Gesetzgebers präzisieren sowie im „Leitfaden Selbsthilfeförderung“ des GKV Spitzenverbandes enthalten.
a) Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes- und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über einen Gemeinschaftsfonds.
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll zumindest 50 % der Gesamtmittel der Selbsthilfeförderung umfassen und soll als pauschale Förderung ausgestaltet sein.
An den Beratungen über die Mittelvergabe aus diesen Fonds sind auf allen Ebenen Vertreter der Selbsthilfe zu beteiligen. Zumindest auf Bundes- und auf Landesebene wird es hierzu gemeinsame Fördergremien der Krankenkassen und der Selbsthilfe geben.
Da die Umsetzung der Rahmenempfehlungen in den Bundesländern unterschiedlich erfolgen kann, empfiehlt es sich, sich mit den Ansprechpartnern der Krankenkassen auf der Landesebene in Verbindung zu setzen.
b) Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung gibt es nach wie vor auf allen Förderebenen die sog. kassenindividuelle Selbsthilfeförderung, die von den Krankenkassen überwiegend als Projektförderung ausgestaltet ist.
Hier besteht die Problematik, dass sich die Kassenlandschaft in Deutschland in einem rasanten Wandel befindet. Krankenkassen fusionieren, treten aus Kassenverbänden aus, ändern ihren Namen, die Zahl der Kassenmitarbeiter und der Geschäftsstellen der Kassen wird verringert etc.
Dies bringt es mit sich, dass sich auch die Ansprechpartner der Kassen für den Bereich Selbsthilfeförderung häufig ändern und dass Förderpolitiken und Förderverfahren sehr unterschiedlich sein können. Die hier eingestellte Liste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der Bundesebene für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung sowie die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung ist aktualisiert. Dies gilt auch für die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung in den Bundesländern
Die Gesamtliste der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der Landesebene für die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung ist auf dem Stand von Januar 2010. Dies bedeutet im Einzelnen, dass sich Zuständigkeiten geändert haben könnten. Die benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können aber in jeden Fall die aktuell zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen benennen.
Besteht Beratungsbedarf zur Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenversicherung, dann steht Ihnen bei der BAG SELBSTHILFE Herr Andreas Renner für Rückfragen gerne zur Verfügung.
BAG SELBSTHILFE
Referat Selbsthilfeförderung
Andreas Renner
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