Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Zur Konkretisierung des Förderverfahrens nach § 20h SGB V sind vom
GKV Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam mit den
Spitzenverbänden der Krankenkassen und den für die Belange der
Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen im Juli 2013
neue Grundsätze für die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen
Krankenkassen nach § 20h SGB V beschlossen worden. Dieser „Leitfaden
zur Selbsthilfeförderung" enthält Feststellungen für die
Verfahrensweisen für die neue kassenartenübergreifende
Gemeinschaftsförderung und auch für jeweils die kassenindividuelle
Förderung nach § 20h SGB V.
Hier finden Sie den Text des Leitfadens zum downloaden. (Redaktionelle Überarbeitung: Mai 2016)
Der GKV Spitzenverband hat seinen Krankenkassen mit einem Rundschreiben (Download) Umsetzungshinweise gegeben, die uns leider nicht barrierefrei vorliegen.
Bitte kontaktieren Sie hierzu die Krankenkasse oder den Krankenkassenverband, bei dem Sie einen Antrag stellen wollen.